Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeisterin Winkelmann stellte die Besonderheiten für das Produkt „Klimaschutzmaßnahmen“ vor.

Dabei ging sie auf die zusätzlichen Beratungen für die Planung der Photovoltaikanlagen auf den gemeindeeigenen Liegenschaften ein. Im Haushalt 2024 sind 15.000 Euro für die Beratung über die Machbarkeit von PV- Anlagen auf Dächern kommunaler Liegenschaften eingeplant. Die Gemeinde hatte im Jahr 2023 zwei kostenlose Beratungen für die Ernst-Rodiek-Halle und die Kleine Halle in Anspruch nehmen können.

Damit die Machbarkeit für die Installation auf Dächern verbleibenden Liegenschaften geprüft werden kann, schlägt sie vor, Mittel dafür in Höhe von 15.000 Euro in den Haushalt 2024 einzustellen.
Außerdem teilte sie mit, dass die Solarkataster aufgrund der Kürzung des Bundeshaushaltes im Haushalt 2024 nicht berücksichtigt werden können. Eine mögliche Förderung durch den Landkreis wird bei der nächsten Bürgermeister-Konferenz besprochen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen die dafür eingestellten Mittel im Haushalt 2023 zu übertragen und die Verwendung umzuwidmen. Die eingestellten 50.000 € könnten für die Erstellung eines Konzeptes zur kommunalen Wärmeplanung stattdessen genutzt werden.

Ratsherr Ruminski merkte an, dass die kommunale Wärmeplanung bis 2028 fertiggestellt sein muss und damit dies ein weiterer Punkt wäre, der auf andere Haushaltsjahre verschoben werden kann.

Außerdem schlug die Bürgermeisterin vor, die eingeplanten 150.000€ im Haushalt 2023 für die PV-Anlagen auf Dächern und Freiflächen nicht zu übertragen. Zuerst sollten die Ergebnisse der Beratungen zur Machbarkeit abgewartet werden und dann konkrete Zahlen in den nächsten Haushalt pro Liegenschaft eingeplant werden.