Fachbereichsleiterin Zander teilte dem Ausschuss das weitere Vorgehen bezüglich der Entschädigungssatzung der Ratsfrauen und Ratsherren mit. Die Aufwandsentschädigung gem. § 2 Abs. 2 S. 1 soll um 200,00 € (bzw. Staffelung 300,00 €) zum 01.07.2015 erhöht werden. Neben der Entschädigungssatzung für Ratsfrauen und Ratsherren sollen auch die Entschädigungssatzungen für die Feuerwehren und Gleichstellungsbeauftragte geändert werden. Die Kinderbetreuungskosten sollen auf 10,00 € erhöht werden (bisher 8,00 €).Dazu gibt es bereits auch einen Beschluss.

Geregelt ist die Erstattung von Kinderbetreuungskosten in § 4 im Entwurf der vorliegenden Fassung. Der Auslagenersatz für das Rat- und Informationssystem betragen zum 01.07.2015 300,00 € und danach je Wahlperiode 600,00 €. Eine Regelung bezüglich der Rückzahlung bei einem Ausscheiden muss noch erfolgen. Die Verwaltung bereitet einen neuen Entwurf rechtzeitig vor, damit die Satzung zum 01.07.2015 in Kraft treten kann. Der Ausschuss folgte diesem Verfahren einstimmig.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

/

Enthaltung:

/