Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Kathrin Burkert geb. Rowehl, stv. Ortsbrandmeisterin Bardewisch, hat aus persönlichen Gründen ihr Amt zum 31.12.2023 niedergelegt.

Auf der Mitgliederversammlung der Ortswehr Bardewisch am 20.01.2024 hat sich der Kamerad Olav Half zur Wahl gestellt, das Amt des stv. Ortsbrandmeisters zu übernehmen.

Gem. § 20 (6) NBrandSchG ist als stv. Ortsbrandmeister vorgeschlagen, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält.

Als stv. Ortsbrandmeister wurde am 20.01.2024 von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Bardewisch der Löschmeister Olav Half vorgeschlagen.

Das Ergebnis der Stimmzettelauszählung ergab folgende Stimmenverteilung: 13 ja, 1 nein, 1 Enthaltung.

Der Kreisbrandmeister wurde angehört und hat die Wahl bestätigt.

Der Ortsbrandmeister ist gemäß § 20 (4) S. 1 NBrandSchG, in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

Der Ausschuss für Feuerwehrwesen, Sicherheit und Ordnung hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 und der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 04.04.2024 empfohlen, Herrn Half zum stv. Ortsbrandmeister zu ernennen.

 

Der Rat ernennt einstimmig Herrn Olav Half zum stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bardewisch unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 01.05.2024 bis 30.04.2030.

 

 


Frau Kathrin Burkert geb. Rowehl, stv. Ortsbrandmeisterin Bardewisch, hat aus persönlichen Gründen ihr Amt zum 31.12.2023 niedergelegt.

 

Auf der Mitgliederversammlung der Ortswehr Bardewisch am 20.01.2024 hat sich der Kamerad Olav Half zur Wahl gestellt, das Amt des stv. Ortsbrandmeisters zu übernehmen.

 

Gem. § 20 (6) NBrandSchG ist als stv. Ortsbrandmeister vorgeschlagen, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält.

 

Als stv. Ortsbrandmeister wurde am 20.01.2024 von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Bardewisch der Löschmeister Olav Half vorgeschlagen.

Das Ergebnis der Stimmzettelauszählung ergab folgende Stimmenverteilung: 13 ja, 1 nein, 1 Enthaltung.

 

Der Kreisbrandmeister wurde angehört und hat die Wahl bestätigt.

 

Der Ortsbrandmeister ist, gem. § 20 (4) S. 1 NBrandSchG, in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu berufen


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

  0

Enthaltung:

  0