Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Herr Dickel erläuterte die Sitzungsvorlage und die vorliegende Planzeichnung. Aufgrund der vorliegenden Baugrunduntersuchung (8 m Torfschicht und hoher Grundwasserstand) ist es derzeit nur wirtschaftlich sinnvoll, den vorderen Bauteppich zur Niedersachsenstraße als Bebauungsplan auszuweisen. Die Bäume zu den Grundstücken  entlang der Friesländer Straße brauchen nicht gerodet werden.

 

Die Sitzung wurde für Einwohnerfragestunde kurz von 19:16 Uhr bis 19:18 Uhr unterbrochen.

 

Er ergaben sich fragen, ob eine Tiefengründung notwendig sein. Laut Aussage von Herrn Dickel wird eine Tiefengründung wahrscheinlich erforderlich sein.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss sprach dem VA die Empfehlung aus, die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 35 „Niedersachsenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB mit Örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 NBauO für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

4