Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1-25, 1. Änderung „Wohngebiet Barschlüte“, hat einschließlich der Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom 12. Januar 2015 bis 13. Februar 2015 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.

Gleichzeitig sind die Träger öffentlicher Belange am Bauleitplanverfahren beteiligt worden.

Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.

Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 26. Februar 2015 empfohlen, die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und die 1. Änderung des Bebauungsplanes zu beschließen.

Der Rat beschloss mit Stimmenmehrheit (13 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen) gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 des BauGB i.V.m. § 58 des NKomVG in den zurzeit geltenden Fassungen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1-25 - 1. Änderung „Wohngebiet Barschlüte“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 NBauO, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit zusammenfassender Erklärung unter Berücksichtigung der zu übernehmenden Abwägungsvorschläge.