Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Bürgermeisterin Neuke stellte dem Ausschuss die Präsentation bezüglich Schulentwicklungsplanung Lemwerder vor. Der Schulentwicklungsplan des Landkreises Wesermarsch zeigt, dass die bisherigen Entscheidungen gut und richtig waren, aber die Tendenz auch zeigt, dass das Thema weiter aktuell bleibt. Die Zuständigkeiten und Aufgaben des Schulträgers der Gemeinde Lemwerder sind u.a. Vorhalten des notwendigen Schulangebotes, Räumlichkeiten und sachliche Ausstattung von Grundschulen, die Namensgebung und die Festlegung von Schulbezirken. Bei der Landesschulbehörde sind die Zuständigkeiten und Aufgaben u.a. die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht der Schulen, Beratung der Schulträger und Personelle Ausstattung und Qualitätssicherung. Gemäß § 106 NSCHG sind die Schulträger verpflichtet, Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert. Aus pädagogischer sowie aus organisatorischer Sicht hat die Zusammenlegung der Grundschulen Vorteile (Stichworte Inklusion und Konzentration auf die Stärken) und einen weiteren Vorteil für die Schulentwicklungsplanung (Stichworte Rahmen festlegen, gesicherte Situation für alle Beteiligten).

Fachbereichsleiterin Zander fügte hinzu, dass der Schulausschuss sich zuletzt in seiner Sitzung am 19.02.2015 mit dem Thema Schulentwicklung befasst hat. Am 10.03.2015 hat eine Informationsveranstaltung zum Thema Zusammenlegung der Grundschulen unter Beibehaltung von zwei Standorten stattgefunden. Zum Abschluss der Informationsveranstaltung wurde eine Elternabfrage angekündigt. Es wurden alle Eltern der Grundschulen und Kindertagesstätten befragt. Die Auswertung der Befragung ergab folgendes Ergebnis: 172 Antworten davon 60 % für 1. (Einrichtung einer Grundschule mit zwei Standorten), 28 % für 2. (Beibehaltung von zwei Grundschulen) und 12 % für 3. (Weitere Informationen werden benötigt). Der Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung hat sich gestern getroffen. Hierbei wurde deutlich, dass Lehrer und Schulleitung weiterhin mit den Eltern im Gespräch bleiben wollen.

Der Arbeitskreis schlägt mehrheitlich folgendes vor:

„Der Antrag auf Zusammenlegung der Grundschulen wird unter Fortführung von Gesprächen zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 weiterverfolgt.“

Der Ausschuss nahm dieses zur Kenntnis und stimmte mit 8 Ja – Stimmen und 1 Nein – Stimme den Antrag auf Zusammenlegung der Grundschulen weiterzuverfolgen.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

8

Nein:

1

Enthaltung:

/