Ratsherr Rohde berichtete, dass der Satzungsentwurf intensiv in den Fraktionen und Gremien beraten wurde. Aufgrund der Beratungsergebnisse wird vorgeschlagen, die Satzung unter Berücksichtigung folgender neuen Regelungen anzupassen.

 

Der Rat hat mit Stimmenmehrheit beschlossen, die Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren wie folgt anzupassen:

 

§ 1 Abs. 2 enthält folgende zusätzliche Regelung. Die Aufwandsentschädigung umfasst den Ersatz der notwendigen Auslagen einschl. der Kosten für Fahrten innerhalb der Gemeinde.

§ 4 enthält folgende neue Regelung: Für Fahrten, die über die Ausübung des Mandats hinaus unter Benutzung privateigener Personenkraftwagen erfolgen, wird eine Wegstreckenentschädigung nach Bundesreisekostengesetz gezahlt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

-

Enthaltung:

1