Sitzung: 23.07.2015 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: FB II/043/2015
a) Beratung und
Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen
Ratsherr Niemeyer berichtete, dass gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Niedersachsenstraße“ nebst Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom 24.03.2015 bis 24.04.2015 öffentlich ausgelegen hat.
Gleichzeitig sind die Träger öffentlicher Belange am Bauleitverfahren beteiligt worden. Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.
Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 16.07.2015 empfohlen, die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
Der Rat fasste den einstimmigen Beschluss, die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
b)
Satzungsbeschluss
Der Rat hat den einstimmigen Beschluss gefasst, gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den zurzeit geltenden Fassungen, den Bebauungsplan Nr. 35 „Niedersachsenstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit zusammenfassender Erklärung, unter Berücksichtigung der zu übernehmenden Abwägungsvorschläge zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
20 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |