Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: -, Befangen: -

Der Ratsvorsitzende Herr Helmerichs berichtete, dass für den Kita-Neubau im Haushalt für das Jahr 2015 Mittel i.H.v. 180.000 Euro für Planungskosten eingestellt worden sind. Ebenso wurde eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1,8 Mio. Euro für das Jahr 2016 im Haushalt veranschlagt.

In den Bietergesprächen vom 07.06.2015 zeigte sich jedoch, dass die veranschlagten Kosten für einen Neubau zu gering kalkuliert waren. Aus den Gesprächen ging hervor, dass mit Kosten i.H.v. rd. 2,5 Mio Euro gerechnet werden kann.

Nach § 119 (5) NKomVG dürfen Verpflichtungsermächtigungen überplanmäßig eingegangen werden, wenn sie unabweisbar sind und der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird.

Im Haushalt 2015 sind insgesamt Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 3.015.000 Euro für 2016 veranschlagt worden.

 

Kita-Neubau                                              1.800.000 Euro

Osttangente                                                    330.000 Euro

Ernst-Rodiek-Halle                                         885.000 Euro

 

Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 16. Juli 2015 keine Beschlussempfehlung abgegeben.

 

Die Bürgermeisterin wies darauf hin, dass verwaltungsseitig vorgeschlagen wird, die Details der Planung vor Auftragsvergabe in einem für alle Ratsmitglieder offenen Termin vorzustellen unter Beteiligung der Landesschulbehörde als Bewilligungsstelle der Betriebserlaubnis. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nicht die Auftragsvergabe ersetzt und die Mittel dadurch nicht gebunden sind.

 

Ratsherr Rosenhagen teilte mit, dass die CDU-Fraktion mit dem Verfahren nicht einverstanden sei. Deshalb werden sie dieser drastischen Preissteigerung und der damit verbundenen Umlegung der entsprechenden Verpflichtungsermächtigung nicht zustimmen.

 

Ratsherr Schöne sagte, dass in den bisherigen Beratungen immer eine Preisspanne von 1,8 Mio Euro bis 2,1 Mio Euro genannt wurde.

 

Ratsfrau Rosenow sagte, dass man für einen Neubau sei, jedoch mit der „Kita-West“ ein gutes Übergangsquartier habe und daher für den Neubau kein Zeitdruck herrsche.

 

Nach weiterer Diskussion wurde nachfolgender Beschluss mit Stimmenmehrheit  gefasst.

 

Der Rat genehmigt entsprechend der § 119 Abs. 5 i.V. m. § 117 Abs. 1 Satz 2  NKomVG eine überplanmäßige Verpflichtung zur Beauftragung der KiTa. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen darf nicht überschritten werden.

Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, für diesen Zweck, Aufträge, die in das Jahr 2016 hineinwirken bis zu einer Höhe von insgesamt 2,5 Mio. Euro zu vergeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

4

Enthaltung:

-