Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragte, dass die eingegangenen Einwendungen zum Flächennutzungsplan 2025 im Einzelnen, soweit nicht wortgleich, dem Ausschuss für seinen Abwägungsprozess vorgestellt werden und auf jede Einwendung mit einer Stellungnahme eingegangen wird. Diese Prozedur ist nötig um eine Rechtsicherheit herzustellen, denn eine pauschale Betrachtung der Einwendungen zum FNP 2025 ergäbe einen Klagegrund nach § 3 BauGB durch die Einwender. Der Antrag wurde mit mit 9 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Ausschussmitglied Schöne stellte den Antrag, dass nach § 11 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften sich auch Einwände durch die Bürger ohne Unterbrechung der Sitzung ergeben können. Der Ausschuss stimmte diesem mit 4 Nein-Stimmen und 16 Ja-Stimmen zu.

 

Herr Zippel vom Planungsbüro stellte dem Ausschuss die Präsentation des Flächennutzungsplanes Neuaufstellung vor. Die Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen unterteilte sich in:

  • Träger, die nicht geantwortet haben
  • Träger, die keine Hinweise und Anregungen haben
  • Freie Hansestadt Bremen

 

Die Freie Hansestadt Bremen der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr teilte im Schreiben vom 10.01.2014 mit, dass die Rücknahme von Wohnbauflächen ausdrücklich begrüßt wird. Bezüglich des Ritzenbüttler Sand wird auf das Gewerbegebiet der ehemaligen Vulkanwerft sowie das Schwimmdock der Lürssenwerft verwiesen. Bei der Neuausweisung, insbesondere des Mischgebietes, ist auf Grund der hohen Lärmwerte der B-Plan 1240 zu berücksichtigen. Hinsichtlich des ehemaligen Flugfeldes ist das Naherholungsgebiet des Werderlandes zu berücksichtigen. Lesumbrok und Niederbüren dürfen nicht unzumutbar durch Gewerbeimmissionen belastet werden. Im Bereich des Ochtum Hafens darf ebenfalls die Ansiedlung von hafenorientiertem Gewerbe und Industrie zu keiner Belastung für die umliegende Wohnnutzung führen. Weiterhin wird begrüßt, dass im Gewerbegebiet Edenbüttel die gewachsene Ortsmitte im Sinne des Regionalen Zentren- und Einzelhandelskonzepts geschützt werden soll.

 

Die Stadt Delmenhorst teilte im Schreiben vom 20.01.2015 mit, dass ggf. eine Anpassung der Trasse B212n im weiteren Verfahren notwendig sein wird. Eine etwaige Veränderung wird sich jedoch auf den südöstlichen Verlauf im Gemeindegebiet von Lemwerder in der Nachbarschaft von Deichshausen (Delmenhorst) beschränken.

 

Im Bereich der Denkmalpflege sind derzeit rd. 65 obertägig erhaltene Bodendenkmale in der Gemeinde bekannt. Dabei handelt es sich potenziell um Bodendenkmale, die durch das Nds. Denkmalschutzgesetz geschützt sind.  Ausschussmitglied Schwarz regte an, ob man den Ochtumdeich auch mit in die Denkmalpflege aufnehmen könnte. Herr Zippel teilte mit, dass die Angelegenheiten vom Landesamt entschieden werden.

 

 

 

 

 

 

Der Landkreis Wesermarsch teilte im Schreiben vom 23.04.2015 mit, dass der Ritzenbütteler Sand in zwei Teilflächen gegliedert ist:

 

a)      In ein Gebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes

b)      In ein Vorranggebiet für hafenorientierte industrielle Anlagen.

Bezüglich a) wird auf die Stellungnahme der UNB verwiesen. Beide Neuausweisungen des FNPs, Gemeinbedarf und Mischgebiet, widersprechen den Zielen der Raumordnung. Über eine Änderung des a) Gebiets zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes, und b) des Vorranggebietes für hafenorientierte industrielle Anlagen im RROP muss im Rahmen der Neuaufstellung des RROP entschieden werden.

 

Ausschussmitglied Rosenow stellte den Antrag, dass die Industriegebiete und Gewerbeflächen angepasst werden müssten. Dieser wurde mit 2 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Weiterhin muss die Gewerbefläche Bardewisch Industriestraße im Rahmen der Neuaufstellung des RROPs entschieden werden, weil die geplante Fläche den raumordnerischen Vorgaben des RROP widerspricht, da dort ein Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung ausgewiesen ist.

 

Im Bereich Krögerdorf-Bardewisch Moorseite ist die im Entwurf des FNP als „Vorbehaltsfläche für Maßnahmen, die dem Naturschutz dienen“ ausgewiesene Fläche im RROP 2003 als „Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung“ und “Vorsorgefläche für die Landwirtschaft aufgrund besonderer Funktion ausgewiesen. Die Gemeinde sieht auf der Fläche die Eignung für Maßnahmen, die der Entwicklung und Verbesserung der Lebensräume für Wiesenvögel dienen.

 

Ausschussmitglied Schöne stellte den Antrag, sämtliche Eignungsflächen N + E zu streichen, einzig die Fläche auf dem Ritzenbütteler Sand die soll verbleiben. Der Ausschuss stimmte diesem Antrag mit 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung zu.

 

Hinsichtlich des Flugfeldes Lemwerder-Deichshausen ist im rechtskräftigen FNP 1980 der nördliche Bereich des Flugplatzes als „Gewerbliche Baufläche“ und der südliche Bereich – in dem sich die Start- und Landebahn befindet – als “Sonderbaufläche Flughafen“ ausgewiesen. Der Entwurf des FNP 2025 sieht die Erweiterung der „Gewerblichen Baufläche“ bis zum südlichen Ende der Start- und Landebahn vor. Der Randbereich dieser Fläche soll als Grünfläche ausgewiesen werden. Im Süden schließt ein „Eignungsgebiet für Maßnahmen, die der Aufwertung des Landschaftsbildes und der landschaftsbezogenen Erholung dienen“ an. Die bisherige „Sonderbaufläche Flughafen“ wird damit komplett aufgehoben.

 

Das NLWKN Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz schlägt vor, dass die Flächen sich gut für gewässerökologische Verbesserungsmaßnahmen anbieten. Zur Verbesserung könnte geprüft werden, ob ein Weser-Seitengewässer eingerichtet werden kann. Die Anbindung des Seitengewässers an die Weser sollte so erfolgen, dass das Ein- und Ausschwingen der Tide möglich ist. In der Gemeinde bedürfen die Marschgewässern generell ökologischer Verbesserungen. Es sollten daher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst gezielt an die Gewässer gelegt werden. Die Gemeinde Lemwerder ist sich über erforderliche Hochwasserschutzanforderungen im Klaren. Zudem wird nicht ausgeschlossen, dass in Teilen des Ritzenbüttler Sands Maßnahmen für gewässerökologische Verbesserungen umgesetzt werden. Die Gemischte Baufläche kann ggf. auch in solchen Maßnahmen zum Teil eingebunden werden. Zweck ist die bauliche Entwicklung für eine Mischnutzung. Da eine Konkretisierung solcher Möglichkeiten derzeit jedoch nicht geleistet werden kann, erfolgen die Flächendarstellungen auf dem Ritzenbütteler Sand wie ausgewiesen ohne weitere Differenzierung. Bezüglich der Marschgewässer wurde bereits im Jahr 2012/2013 Gespräche geführt, um Fördermöglichkeiten für Verbesserungsmaßnahmen zu erschließen, leider erfolglos.

 

Im Bereich Edenbüttel Gewerbliche Baufläche bestehen aus Seiten des Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg bedenken wegen möglicher Nachbarschaftkonflikte aufgrund des notwendigen Gewerbelärmschutzes. Die Gemeinde Lemwerder teilt mit, dass der Lärmschutz prinzipiell sichergestellt werden kann und die konkreten Maßnahmen werden auf Ebene der Bebauungsplanung bestimmt und sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung.

 

Hinsichtlich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Bremen darf der Schiffsverkehr durch Werbung/ Lichtsignale nicht beeinträchtigt werden. Dieser Punkt wird in den FNP übernommen. Zudem muss die Planaufstellung für die Ausgleichsmaßnahme auf dem Ritzenbütteler Sand beachtet werden. Die Wasserfläche und der Gemeinbedarf lassen sich mit Plangenehmigung vereinbaren, z.B. durch detaillierte Festsetzungen auf Bebauungsplan-Ebene.

 

Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/ Niedersachsen bittet um Anpassung der Begründung dahingehend, dass keine gute Zugverbindung für die Gemeinde besteht.  Ausschussmitglied Schöne stellte den Antrag, dass die Stellungnahme der Gemeinde Lemwerder um das Wort „Ortskern“ ergänzt wird. Die Stellungnahme lautet dann, für den Siedlungsschwerpunkt Lemwerder/ Deichshausen ist über die Fähre eine sehr gute Zuganbindung des „Ortskerns“ Lemwerder gegeben. In Großstädten sind die Entfernungen weit größer und vielfach komplizierter, man würde hier aber nicht von einer schlechten Anbindung sprechen. Dieser Antrag wurde mit 9 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1Enthaltung (Zwei Ausschussmitglieder waren während der Abstimmung nicht im Ratssaal) zugestimmt.

 

Im Bezug auf die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB unter dem Punkt 2.2 Nabu Stedingen handelt es sich bei dem Schreiben vom 08.12.2013 um eine inhaltliche Stellungnahme und muss auf das Datum 20.04.2015 geändert werden.

 

Bezüglich des Grünstreifens bei den Werftbetrieben sehen die Werften durch die Darstellung der Grünflächen, die den Fähranleger und die verbliebene Restfläche des Weserwäldchens als Uferpromenade verbinden soll, entscheidend in seiner Entwicklungsfähigkeit beeinträchtigt, da die Werften den direkten Zugang zur Weser für geplante neue Dockanlagen in diesem Abschnitt benötigt. Ausschussmitglied Schöne stellte den Antrag, in Abänderung des Abwägungsvorschlages der Gemeinde grundsätzlich auf eine Änderung des alten F-Planes zu verzichten, da umfangreiche Flächennutzungsänderungen durch die Werften angedacht sind. Der F-Plan sollte dann mit konkreten Maßnahmen eine Änderung erfahren. Der Antrag wurde mit 5 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Weiterhin wurde über die Ablehnung der Überplanung in Altenesch-Süderbrook als

Wohnbaufläche diskutiert. Die Gemeinde sieht keinen Bedarf und will sicherstellen, dass zukünftig nicht Gebäude in den Ortsteilen leer stehen. Ausschussmitglied Schöne stellte den Antrag, weitere Bauflächen Am Hohen Groden (Otten Weiden) im Flächennutzungsplan einzuplanen. Der Antrag wurde mit 8 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Im letzten Punkt ging es um die Ablehnung der Überplanung des Flugfeldes als gewerbliche Baufläche. Für die Gemeinde ist eine weitere Reduzierung aus langfristiger Perspektive nicht vertretbar, da damit aus gemeindlicher Sicht unverzichtbare Entwicklungsoption endgültig aus der Hand gegeben wird. Ausschussmitglied Rosenow stellte den Antrag, dass die Ausweisung des Flugfeldes verringert werden soll und erstens die Landwirtschaft aufrechterhalten bleiben soll. Dieser Antrag wurde mit 5 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss mit 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltung die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

 

Weiterhin empfiehlt der Finanz- und Planungsausschuss dem Verwaltungsausschuss mit 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des BauGB in Verbindung mit § 58 NKomVG in den z.Zt. gültigen Fassungen, den Entwurf des Entwurf „Flächennutzungsplan 2025“ nebst der Begründung und Umweltbericht, unter Berücksichtigung der zu übernehmenden Stellungnahme zu beschließen.

 

Die Sitzung wurde durch den Ausschussvorsitzenden von Lübken um 22:09 Uhr unterbrochen und um 22:21 Uhr wieder aufgenommen.

 

 

 Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung:

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: