Beschluss: zur Kenntnis genommen

1. Beratung Nachtragshaushalt

 

Bürgermeisterin Neuke erläuterte den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung sowie die beigefügte Auflistung der Veränderungen im Finanzplan.

Im Nachtrag sind fast nur Veränderungen und Auswirkungen eingeplant, die bereits im Rahmen vorhergehender Sitzungen vorgestellt wurden und für die grundsätzlich auch Beschlussempfehlungen oder Beschlüsse vorliegen.

 

Für das Jahr 2015 ist das

a) im Ergebnishaushalt

                - Rückgang der Gewerbesteuer um 2,8 Mio Euro

                - Erhöhung Erträge Konzessionsabgabe um 60.000,- € (Abrechnung liegt vor)

                - Verringerung der Gewerbesteuerumlage um 1,2 Mio Euro

b) im Finanzhaushalt zusätzlich

                - Erhöhung der Auszahlung für die E-R-Halle um 266.000,- €

                - Erhöhung der Auszahlung für die Sanierung Decke Kleine Halle um 70.000,- €

 

Für den Finanzplan des Jahres 2016  ist das

a) im Ergebnishaushalt

                - Rückgang Gewerbesteuer um 2,0 Mio nach derzeitigen Schätzungen

                - Anpassung Gewerbesteuerumlage / Verringerung um 95.000,- €

                - Verringerung Kreisumlage um 1,7 Mio Euro

                - Verringerung Finanzausgleichsumlage um 620.000,- €

b) im Finanzhaushalt zusätzlich

- Fortführung Städtebauförderung - Zuschuss 267.000,- € (für 2017 und 2018 lt.   

   Einplanung aus VU)

- Verringerung Aufwand zweiter BA Osttangente um 80.000,- €

- Erhöhung Auszahlung Kita um 680.000,- €

 

Daneben wurden die Verpflichtungsermächtigungen für das Folgejahr entsprechend des Ratsbeschlusses vom 23. Juli 2015 (Juli/August) angepasst. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird um 200.000,- € erhöht. Damit bleibt er knapp unter der Grenze des § 122 Abs. 2 NKomVG und damit genehmigungsfrei.

 

Zu den einzelnen Positionen gab es kurze Nachfragen. Verwaltungsseitig wurde erklärt, dass eine weitere Beratung nach dem Sitzungsplan nicht vorgesehen ist. Die Inhalte sind im Wesentlichen bereits Gegenstand verschiedener Beratungen und Beschlussfassungen gewesen. Die Verabschiedung ist nun für die Freigabe der Städtebaufördermittel und der Anpassung des Kassenkreditrahmens erforderlich.

 

 

Die Ausschussmitglieder nahmen den Entwurf zur Kenntnis und gaben diesen zur weiteren Beratung zurück in die Fraktion.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: