Beschluss: zurückgestellt

Fachbereichsleiterin Frau Zander erläuterte die Sitzungsvorlage und teilte dem Ausschuss die Empfehlung der Verwaltung zur Erfüllung der Bedingung zur Haushaltsgenehmigung 2016 mit. Der Landkreis Wesermarsch hat mit Schreiben vom 16.06.2015 die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 und die Erteilung der Genehmigung des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahme mit Einschränkungen genehmigt. Der festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wurde unter folgender Bedingung erteilt:

 

Die Fachbereichsleiterin, Frau Zander, erläuterte die Sitzungsvorlage. Sie stellte heraus, dass die Bedingung zur Haushaltsgenehmigung nur über die vorgeschlagenen Steuererhöhungen erfüllt werden kann.

Auf Nachfrage erklärte sie außerdem, dass die aus dem Arbeitskreis angefragten Berechnungen und Abfragen auch nicht bis zur Haushaltsberatung erledigt sind.

„Das Haushaltssicherungskonzept ist um konkrete Einzelmaßnahmen mit einem Volumen von mindestens 500.000,00 € die sich spätestens ab dem Haushaltsjahr 2016 auswirken, zu ergänzen.“

 

Im Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2015 wurden verschiedene Maßnahmen benannt, die auf den Prüfstand gestellt werden sollen, um Auszahlungen zu reduzieren. Weiterhin wurden freiwillige Leistungen aufgelistet, die auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen sind. Die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung/ -ausgleich hat sich am 05.06.2015 getroffen, um Empfehlungen für die Umsetzung des HSK abzugeben. Dabei wurde deutlich, dass vor einer Empfehlung nähere Kenntnisse über Kostenstrukturen und Folgen vorliegen müssen. Aufgrund der umfassend vorzunehmenden und noch nicht abgeschlossenen Erhebungen hat die Gruppe daher nicht wieder getagt. Zur Sicherstellung der Liquidität ist die Aufnahme der Kredite jetzt kurzfristig erforderlich. Um die Bedingung der Kommunalaufsicht zu erfüllen ist das HSK kurzfristig zu ergänzen. Durch die bisherigen Ansätze des HSK kann die geforderte Auswirkung nicht kurzfristig erreicht werden.

 

Bürgermeisterin Neuke stellte die Präsentation bezüglich Bedingungen zur Haushaltsgenehmigung 2015 vor. Bei der Entwicklung der Hebesätze wurden die Steuerhebesätze im Jahr 2005 von 350 v.H. auf 360 v.H. für Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer angehoben. Die Begründung für die Erhöhung waren einmal ein Haushaltsdefizit im Jahre 2005 sowie die Erhöhung der Kreisumlage. Im Hinblick auf die Personalentwicklung ist die Mitarbeiterzahl von 2004 bis 2010 gestiegen (insbesondere im KiTa-Bereich). Insgesamt liegt sie dauerhaft zwischen 85 und 90 Mitarbeitern. Der Personalaufwand hat sich im gleichen Zeitraum von rd. 3 Mio Euro auf 4 Mio Euro gesteigert (allein über 20 % Tarifsteigerungen).

 

Die Auswirkungen der Grundsteuer B machte Frau Neuke anhand von Beispielen deutlich. Bei einem EFH Baujahr 2003, mit einer Gesamtgröße von 140 m² liegt die Erhöhung der Grundsteuer B bei einer Steigerung von 10 Punkte bei 11,00 € im Jahr. Bei einem EFH Baujahr 1960 liegt die Erhöhung bei 9,00 € im Jahr. Zuletzt gerechnet bei einer Eigentumswohnung Baujahr 2005 mit einer Gesamtgröße von 70 m² liegt die Erhöhung bei 4,20 € im Jahr. Die Auswirkungen im Haushalt liegen bei rd. 30.000,00 €.

 

Im Hinblick auf die Grundsteuer A wirken sich bei jetziger Planung 10 Punkte Erhöhung mit 1.500,00 € für 2016 und die Folgejahre aus. Bezüglich der Gewerbesteuer bei einer Planung mit 8 Mio Euro Gewerbesteuer beträgt die Wirkung pro 10 Punkte rd, 220.000,00 € und bei einer Planung mit 10 Mio Euro Gewerbesteuer wirken sich 10 Punkte Umlageerhöhung mit rd. 275.000,00 € aus. Der Überblick über die Hebesätze für die Gemeindesteuern in den im Bezirk der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer gelegenen Gemeinden mit Stand vom 31.12.2014 liegen wir als Gemeinde Lemwerder im unteren Bereich der Hebesätze.

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2016 um 20 Punkte von 360 v.H. auf 380 v.H. zu erhöhen. Dadurch wird eine Erhöhung der ordentlichen Erträge von 500.000,00 € erwartet. Fachbereichsleiterin Frau Zander stellte heraus, dass die Bedingung zur Haushaltsgenehmigung nur über die vorgeschlagenen Steuererhöhungen erfüllt werden kann. Auf Nachfrage erklärte sie außerdem, dass die aus dem Arbeitskreis angefragten Berechnungen und Abfragen auch voraussichtlich nicht bis zum Jahresende erledigt sind.

 

Die Ausschussmitglieder gaben den Punkt zur weiteren Beratung zurück in die Fraktion.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: