Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2

Ratsherr A. von Lübken berichtete, dass die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum „Flächennutzungsplan 2025“ nebst der Begründung und weiterer umweltbezogener Informationen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte  in der Zeit vom 19. Januar 2015 bis 20. März 2015 und vom 24. März 2015 bis 24. April.2015.

Gleichzeitig wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange ein zweites Mal an der Planung beteiligt.

Das Ergebnis dieser Auslegung und des Beteiligungsverfahrens wurde dem Rat am 17. August 2015 vorgelegt. Die Verwaltung hat zu den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen entsprechend Stellung genommen und Abwägungsvorschläge entwickelt.

Der Finanz- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01. Oktober 2015 und der Verwaltungsausschuss in seiner heutigen Sitzung empfohlen, die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der erarbeiteten Abwägungsvorschläge zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und den Feststellungsbeschluss zu fassen.

 

 

Der Rat hat mit Stimmenmehrheit beschlossen,

1.            die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen,

und

2.            aufgrund des § 1 Abs. 3 und § 10 des BauGB in Verbindung mit § 58 NKomVG in den zz. gültigen Fassungen, den Entwurf zum „Flächennutzungsplan 2025“ nebst der Begründung und Umweltbericht, unter Berücksichtigung der zu übernehmenden Stellungnahmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

2

Enthaltung:

-