Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeisterin Neuke informierte den Rat, dass von Herrn Rainer Wohlers, Lemwerder, eine schriftliche Beschwerde über die aus seiner Sicht fehlerhafte Information des Finanz- und Planungsausschusses in der Sitzung am 27. November 2014 durch die Verwaltung eingelegt wurde. Unter Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung wurde der Entwurf zum Flächennutzplan 2025 beraten. Herr Wohlers ist der Auffassung, dass entgegen der Aussage der Verwaltung während Sitzung, kein strategischer Umweltbericht in dem vorgelegten Umweltbericht zum Zeitpunkt der Beratung vorlag.

Die Beschwerde wurde an den Rat gerichtet. Entsprechend § 34 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und § 6 Abs. 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Lemwerder, wurde die Erledigung von Beschwerden dem Verwaltungsausschuss übertragen. Damit liegt eine ausschließliche Zuständigkeit des Rates, § 58 Abs. 1 NKomVG, nicht vor.

Nach eingehender Prüfung der Verwaltung ist der Verwaltungsausschuss in seiner heutigen Sitzung zu dem Ergebnis gekommen, die Beschwerde als unbegründet zurückzuweisen.

Unter der Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches und entsprechender weiterführenden gesetzlichen Bestimmungen ist eine strategische Umweltprüfung bei der Aufstellung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes 2025 erfolgt. Diese ist Bestandteil des Umweltberichtes, auch wenn diese nicht explizit im Umweltbericht so benannt oder aufgeführt wurde.

 

Der Rat nahm das Ergebnis des Verwaltungsausschusses zur Kenntnis.