Beschluss: zur Kenntnis genommen

Fachbereichsleiterin Frau Zander teilte dem Ausschuss den Gegenstand der Vorlage bzgl. der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 mit.

 

Zusammen mit dem Haushalt 2015 wurde das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2015 beschlossen. Der Landkreis Wesermarsch hat mit der Genehmigung die Bedingung verbunden, das HSK mit konkreten Maßnahmen zu verbinden, die ab 2016 mindestens 500.000,00 € Einsparung oder Mehrertrag ergeben. Die Arbeitsgruppe Haushaltssicherung hat zur Umsetzung bisher drei Sitzungen durchgeführt. Das Ergebnis ist der beigefügten Aufstellung zu entnehmen.

 

Folgende Satzungen sind (neben der Hebesatzsatzung) nach den Empfehlungen mit Wirkung vom 01.01.2016 zu ändern:

 

Hundesteuersatzung

Steuer für den ersten Hund wird von 36,00 € auf 48,00 € erhöht

Steuer für den zweiten Hund wird von 60,00 € auf 80,00 € erhöht

Steuer für jeden weiteren Hund wird von 72,00 € auf 96,00 € erhöht

 

Vergnügungssteuersatzung

Der Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit wird von 10 v.H. auf 15 v.H. des monatlichen Einspielergebnisses erhöht. Die Pauschalsteuer für Geräte mit Gewinnmöglichkeit wird gestrichen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen zeitgleich folgende Pauschalen zu erhöhen:

 

-       Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten, Kantinen oder ähnlichen Räumen von 15,00 € auf 25,00 €

-       Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen von 30,00 € auf 50,00 €

-       Musikautomaten in Gaststätten, Kantinen oder ähnlichen Räumen

von 8,00 € auf 10,00 €

-       Musikautomaten in Spielhallen von 15,00 € auf 20,00 €

-       Spielgeräte mit Gewalttätigkeit von 255,00 € auf 500,00 € zu erhöhen.

 

Die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit soll mit Wirkung vom 01.01.2016 aufgehoben werden.

 

Die bestehenden Beschlüsse hinsichtlich der Gewährung von Zuschüssen sind aufzuheben und entsprechende Vereinbarungen zu kündigen. Der Vertrag mit dem Schifffahrtsmuseum ist vorsorglich zum 31.12.2016 zu kündigen bzw. zu ändern.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt zum 01.01.2016 mit 17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung die Änderung der Hundesteuersatzung und bei der Vergnügungssteuer wurde einstimmig über die Änderung zum 01.01.2016 beschlossen.

 

Fachbereichsleiterin Frau Zander stellte dem Ausschuss die Vorschläge der Arbeitsgruppe hinsichtlich der Haushaltssicherung vor.

 

Ausschussmitglied Rosenow teilte mit, dass die Arbeitsgruppe nicht einstimmig aus den Gesprächen gegangen ist und stellt den Antrag dass die Punkte auf der Liste im Einzelnen durchgesprochen werden. Der Ausschuss stimmte diesem einstimmig zu.

 

 

Begu:

Im Bereich der Begu ging es um die Erhöhung des Kostendeckungsgrades. Dieses sei möglich, wenn z.B. Gagen verringert oder Eintrittsgelder erhöht werden. Gleichzeitig ist die Einführung von Raummieten für wiederkehrende Nutzungen zu betrachten. Die Ev. Kirchengemeinde Lemwerder erhebt für Versammlungen eine Raummiete i.H.v. 25,00 € und die Kirchengemeinde Bardewisch erhebt für die Raumnutzung eine Miete i.H.v. 75,00 € pro Tag. Im Jahr 2014 lag der Kostendeckungsgrad für Veranstaltungen anhand einer Kosten- und Finanzierungsübersicht bei 78 %.

 

Der Punkt wurde auf das nächste Jahr verschoben.

 

Jugendtreff:

Im Jugendtreff soll der Personalschlüssel reduziert werden. 1 Vollzeitstelle soll gesichert werden und eine Teilzeitstelle soll zum 31.08.2016 auslaufen, so Frau Zander. Im Jahr 2015 wurde bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen für die mittelfristige Finanzplanung vermerkt, 1 Vollzeitstelle zu sichern und das Ehrenamt zu stärken. Eine weitere Möglichkeit sieht Frau Neuke auch mit der Besetzung durch Bufdis. Durch das Auslaufen der Teilzeitstelle (Sept.-Dez.) würden sich die Aufwendungen um 9.400,00 € reduzieren. 1.700,00 € würden an Mehraufwendungen durch die Besetzung der Stelle durch einen Bufdi (Sept.-Dez.) verursacht werden.

 

Der Ausschuss stimmte mit 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu.

 

Asyl:

Die Asylbetreuung ist längst keine freiwillige Leistung mehr. Im Haushalt war ein Zuschuss i.H.v. 3.000,00 € für Vereine/ Verbände für Asylbewerber eingestellt worden. Diese Mittel wurden aufgrund der Haushaltssperre bislang nicht in Anspruch genommen. Der Zuschuss soll gestrichen werden, da die Asylbetreuung längst zur Pflichtaufgabe geworden ist. Der Landkreis hat für die Betreuung von Familien, Paten, Sachmittel einen Zuschuss i.H.v. 26.000,00 € zugesagt. Der Aufwand der diesem Betrag entgegensteht wurde nicht ermittelt und ist aufgrund der ungewissen Flüchtlingsströme derzeit auch nicht möglich. Es wird jedoch einen erhöhten Personalkostenaufwand in der Verwaltung geben. Daher stehen ca. 13.000,00 € dieser Summe zusätzliche Personalkosten entgegen. Daher sollen lediglich 13.000,00 € Einsparungen im Haushaltssicherungskonzept berücksichtigt werden.

 

Ausschussmitglied Schöne wollte über eine Kostenersparnis i.H.v. 26.000,00 € abstimmen lassen. Das Ergebnis lag bei 5 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen.

 

Die Kostenersparnis i.H.v. 13.000,00 € wurden einstimmig vom Ausschuss beschlossen.

 

Jugendförderung:

Zurzeit werden jährlich 7.000,00 € für Zuschüsse zu Klassen- und Gruppenfahrten bereitgestellt. Für den OJR wurden bislang Mittel i.H.v. 1.800,00 € bereitgestellt. Zurzeit sind jedoch keine Mittel für den OJR vorgesehen, da die Arbeit des OJR ruht. In der Arbeitsgruppe wurde der Vorschlag gemacht, 500,00 € als Erinnerungsposten in 2016 einzuplanen, wenn der OJR wieder aufleben sollte. Die Arbeitsgruppe war sich mehrheitlich einig, dass die 7.000,00 € für die Zuschüsse zu Klassen- und Gruppenfahrten gestrichen werden sollen, da der einzelne Teilnehmer nur minimal bezuschusst wird.

 

Die Ausschussmitglieder stimmten diesem mit 15 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen zu.

 

 

Sportförderung:

Zurzeit werden jährlich 4.000,00 € für Zuschüsse zu Anschaffungen im Zusammenhang mit Jugendsport bereitgestellt. Die Arbeitsgruppe war sich mehrheitlich einig, dass die 4.000,00 € für die Zuschüsse gestrichen werden sollen und dass die Richtlinie Jugendförderung/ Sportförderung damit aufgehoben werden kann.

 

Der Ausschuss stimmte diesem mit 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltung zu.

 

Tourismus:

Im Haushalt wird ein jährlicher Zuschuss zur Reinigung der öffentlichen Toilettenanlagen an der Fähre/ ehem. Brutzelei i.H.v. 1.800,00 € eingeplant. Der Eigentümer dieser Toiletten ist auch bereits schon an die Gemeinde herangetreten und möchte das Angebot ab 2016 nicht mehr wahrnehmen. Die Vereinbarung wurde aufgelöst.

 

Die Ausschussmitglieder stimmten einstimmig ab, dass die 1.800,00 € für den Zuschuss eingestellt werden sollen.

 

Heimatpflege:

Das Schifffahrtmuseum wird von der Gemeinde Lemwerder mit jährlich 6.500,00 € unterstützt. Aufgrund der Vertragsbindung kann der Vertrag erst zum Jahr 2017 gekündigt werden. Die Arbeitskreisgruppe HSK hat sich mehrheitlich für eine Kürzung des Zuschussbetrages auf 3.000,00 € ausgesprochen.

 

Der Ausschuss stimmte diesem einstimmig zu.

 

Seniorenarbeit:

Im Bereich der Seniorenarbeit werden auch wöchentliche bzw. mtl. stattfindende Frühstücksrunden bezuschusst. In anderen Gemeinden gibt es Seniorenpässe, mit denen man Vergünstigungen erhalten kann. Die Arbeitsgruppe war sich mehrheitlich einig, dass der Zuschussbetrag erst einmal von 8.600,00 € um 50% auf 4.300,00 € gekürzt werden soll. Die bisherigen Zuschussnehmer sollen eingeladen werden um einen besseren Mitteleinsatz zu finden.

 

Ausschussmitglied Schöne stellte den Antrag, dass erst mit den Betroffenen gesprochen werden soll. Dieser Antrag wurde mit 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt. Herr Uwe Heinen war beim Abstimmungsergebnis nicht im Ratssaal.

 

Grünanlagen:

Die Gemeinde bezuschusst erstmalig in 2015 das Grünlandzentrum mit 1.000,00 €. Die Arbeitsgruppe war sich einig, dass der Zuschussbetrag ab 2016 gestrichen werden soll.

 

Diesem stimmten die Ausschussmitglieder einstimmig zu.

 

Fraktionsgelder:

Wie in der Arbeitsgruppe festgestellt erhalten die Fraktionen ebenfalls freiwillige Leistungen. Lt. Herrn Schwarz sollen auch diese Leistungen auf den Prüfstand. Durch diese Maßnahme könnten ca. 1.000,00 € eingespart werden. Pro Fraktionsmitglied werden jährlich 51,13 € gezahlt.

 

Die Ausschussmitglieder lehnten die Streichung der Fraktionsgelder mit 17 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen ab.