Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2015 die Änderung der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Rates und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder der Gemeinde Lemwerder beschlossen.

Die Kommunalaufsicht hat mitgeteilt, dass sie die Formulierung in § 4 der Satzung für missverständlich hält. Dort ist geregelt:

„Für Fahrten, die über die Ausübung des Mandats hinaus unter Benutzung privateigener Personenkraftwagen erfolgen, wird eine Wegstreckenentschädigung nach Bundesreisekostengesetz gezahlt.“

Insbesondere die Formulierung „über das Mandat hinaus“ wird für missverständlich gehalten. Praktische Fälle hierfür, sind nicht ersichtlich, da eine Erstattung von Fahrtkosten nur bei mandatsbedingten Fahrten bzw. Dienstreisen in Betracht kommt. Eine weitergehende Erstattung wäre zudem rechtswidrig.

Daher wird folgende Formulierung vorgeschlagen:

„Für genehmigte Dienstreisen erhalten Ratsfrauen und Ratsherren Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG).“

Der Personal- und Geschäftsordnungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03. Dezember 2015 und der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 empfohlen, die Formulierung in § 4 der Satzung entsprechend zu ändern

Der Rat beschloss einstimmig den § 4 der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Rates und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder der Gemeinde Lemwerder in folgende Fassung zu ändern:

„Für genehmigte Dienstreisen erhalten Ratsfrauen und Ratsherren Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG).“

Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2016 in Kraft.