Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Mit dem Haushalt 2015 wurde das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2015 beschlossen. Der Landkreis Wesermarsch hat mit der Genehmigung die Bedingung verbunden, das HSK mit konkreten Maßnahmen zu verbinden, die ab 2016 mindestens 500.000 Euro Einsparung oder Mehrertrag ergeben. Die Arbeitsgruppe Haushaltssicherung hat zur Umsetzung bisher drei Sitzungen durchgeführt.

Neben der Änderung der Hebesatzsatzung und der Hundesteuersatzung wurden von der Arbeitsgruppe noch weitere Vorschläge erarbeitet.

In den Sitzungen des Finanz- und Planungsausschusses und des Verwaltungsausschusses am 10. Dezember 2015 wurde empfohlen, die vorgelegten Vorschläge zu beschließen.

Zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 beschloss der Rat mit Stimmenmehrheit (13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen) folgende Maßnahmen:

·         Der Jugendtreff wird ab Herbst 2016 mit einer Vollzeitstelle ausgestattet und zur weiteren Unterstützung eine Person im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes beschäftigt; Ersparnis 7.700,00 Euro.

·         Im Rahmen der Flüchtlingsarbeit wird die Hälfte der  Kostenerstattung des Landkreises zur Deckung der Zusammenarbeit von Frau Feriani und Frau Baumann veranschlagt; Einnahme 13.000,00 Euro zur Deckung der Personalkosten zur Unterstützung der Flüchtlinge.

·         Die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit, Zuschuss für Klassen- und Gruppenfahrten sowie Anschaffungen für Jugendsport,  wird mit Wirkung vom 01.01.2016 aufgehoben; Ersparnis 11.000,00 Euro.

·         Der Ortsjugendring erhält für 2016 Mittel in Höhe von 500,00 Euro; Ersparnis 1.300,00 Euro.

·         Im Bereich Tourismus wird der Zuschuss für die Reinigung öffentlicher Toilettenanlagen aufgehoben; Ersparnis 1.800,00 Euro.

·         Der Zuschuss für die Seniorenarbeit wird um die Hälfte auf 4.300,00 Euro gekürzt.

·         Im Bereich Grünanlagen wird der Zuschuss zum Grünlandzentrum aufgehoben; Ersparnis 1.000,00 Euro.

·         Änderung der Vergnügungssteuersatzung zum nächst möglichen Zeitpunkt zur Erhöhung der Steuersätze; Mehreinnahme 7.000,00 Euro.