Nachtrag: 15.12.2015

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Land Niedersachsen hat den Entwurf 2015 zur Änderung des Entwurfs des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) 2014 zum 11.11.2015 im Internet zur Verfügung gestellt.

Entsprechende Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf können bis zum 06.01.2016 an das niedersächsische Landwirtschaftsministerium gesendet werden.

Die Gemeindeverwaltung hat mit Schreiben vom 22.12.2014 ihre Stellungnahme zum Entwurf Juli 2014 zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) abgegeben.

Dabei wurde auf folgende Punkte besonderes eingegangen:

       Entwicklung der Daseinsvorsorge und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels

       Torferhaltung und Moorentwicklung und Biodiversität und Biotopvernetzung

Zum Thema Biotopverbund werden die bestehenden Gewässer als Fließgewässer mit Zielsetzungen für Natur und Landschaft dargestellt.

Die in der Gemeinde Lemwerder dargestellten Gewässer II. Ordnung nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) sind zum Teil künstlich angelegt und dienen vorrangig der Be- und Entwässerung von Siedlungs- und landwirtschaftlichen Flächen. Diese Gewässer dienen ebenfalls dem Schutz vor Schäden durch erhöhte Niederschlagsmengen bzw. auch dem Hochwasserschutz. Im Gemeindegebiet Lemwerder erfolgt die Bewirtschaftung über die Satzung des Entwässerungsverbandes Stedingen.

Daher wird in Frage gestellt, ob die vorgegebene Zielsetzung mit dieser Gewässerfunktion in Einklang zu bringen ist. Die Gewässer II. Ordnung NWG aus dem Gemeindegebiet sind daher aus der Kartendarstellung zu entfernen.

Die Gemeindeverwaltung wird unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen ihre Stellungnahme vom 22.12.2014 beibehalten und nochmals auf die besondere Situation des Landkreises und speziell auch der Gemeinde Lemwerder zum Thema der Be- und Entwässerung verweisen.

Im Weiteren wird sich die Gemeindeverwaltung der noch nicht vorliegenden Stellungnahme des Fachverbandes des Kreisverbandes Wesermarsch der Wasser- und Bodenverbände zum Thema anschließen.

Der Rat nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.