Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 17. März 2016 empfohlen, in der ehemaligen Hausmeisterwohnung im Sport- und Freizeitzentrum nach den Sommerferien eine zusätzliche Hortgruppe als Außenstelle einzurichten. Vormittags wird ein Raum zusätzlich durch die Grundschule Mitte genutzt. Die Einrichtung erfolgt für ein Kindergartenjahr.

Die Maßnahme ist außerplanmäßig, da sie nicht im Haushalt 2016 eingeplant wurde. Eine außerplanmäßige Auszahlung ist jedoch nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar und ihre Deckung gewährleistet ist. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ist gegeben, da nur mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn gewährleistet ist, dass der Umbau rechtzeitig zum Sommer abgeschlossen ist.

Aufgrund einer Nutzungsänderung des Gebäudes handelt es sich bei dem Umbau um eine Investitionsmaßnahme. Zur Deckung der Umbaukosten von 50.000 Euro kann daher nicht der Überschuss des Ergebnishaushaltes sondern können nur zusätzliche Einzahlungen für Investitionstätigkeit (Finanzhaushalt) herangezogen werden.

Bei der Veräußerung von Sachvermögen sind Mittel in Höhe von 410.500 Euro eingeplant worden. Dabei handelt es sich um die Restzahlungen der Versicherung aus dem Brandschaden Kita. Tatsächlich sind Einzahlungen in Höhe von 670.821,85 Euro eingegangen. Damit liegen Mehreinzahlungen bei den Einzahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 260.300 Euro vor. Die Einrichtung und Ausstattung in Höhe von rd. 8.500 Euro wird teilweise lfd. Aufwand und teilweise investiv sein. Bei den Personalkosten für 2 Erzieher und den Reinigungskosten handelt es sich um lfd. Aufwendungen.

Zur Deckung der lfd. Aufwendungen können der Überschuss des Ergebnishaushaltes und die Mehreinzahlungen von der Versicherung zur Deckung der Investitionskosten herangezogen werden. Z.z. wird noch geprüft, ob die Umbaukosten hälftig verringert werden können, indem das Badezimmer nicht in eine Toilettenanlage umgebaut werden muss.

 

Der Rat stimmte einstimmig den notwendigen außerplanmäßigen Auszahlungen zur Einrichtung einer weiteren Hortgruppe im ehemaligen Hausmeisterwohnhaus, An der Kirche 14, zu. Zur Deckung der lfd. Aufwendungen (Personalkosten Erzieher, Reinigungskosten, Kosten lfd. Betrieb, teilweise Einrichtung und Ausstattung) wird der Überschuss des Ergebnishaushaltes herangezogen; die Mehreinzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen (Finanzhaushalt) werden zur Deckung der Investitionskosten (Umbaukosten, teilweise Einrichtung und Ausstattung) herangezogen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

 

Enthaltung: