Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeisterin Neuke teilte dem Ausschuss mit, dass seit der Aufgabe der Bahnstrecke die Deutsche Bundesbahn selbst Eigentümer der Schienen und Grundstücke ist. Gemeinsam mit der Stadt Delmenhorst wurde seinerseits der Eigentumsübergang und die Nutzung als touristische Attraktion vorangetrieben. Hintergrund beider Kommunen war der gemeinsame Ansatz diese Möglichkeit auch für künftige Verkehrsbedürfnisse nicht aufzugeben.

Ein weiterer Gleisanschluss nach Lemwerder ist nicht vorhanden. Somit besteht der einzige öffentliche Personennahverkehr als auch der Güterverkehr nur über die Straße bzw. die Wasserstraße.

Für die Gemeinde als Wohnstandort und für die Bevölkerung ist die Mobilität immer ein aktuelles Thema. Als das Wirtschaftsministerium in den vergangenen Jahren die Reaktivierung von Bahnstrecken geprüft hat, wurde wieder deutlich, dass es auch für lange verlassen geglaubte Streckenabschnitte eine Wiederbelebung geben kann. Leider ist die Strecke Lemwerder in dieser Prüfung nicht berücksichtigt worden.

Neben dem Mobilitätsbedarf der Einwohner hat Lemwerder als Industriestandort auch eine hohe Zahl von Einpendlern. Auch hier besteht der Bedarf im ÖPNV unvermindert fort.

Die Schienenanlage in Lemwerder wurde bewusst nur soweit freigestellt, dass  ein Güterverkehr für das Gewerbegebiet AeroMare weiterhin gewährleistet ist. Für die Gemeinde Lemwerder kann auf der Strecke weiterhin von einem Verkehrsbedürfnis ausgegangen werden. Die Freistellung der Strecke Delmenhorst hat unmittelbare Auswirkungen auf den Streckenverlauf in Lemwerder. Durch eine Genehmigung der Freistellung wirkt diese sofort auch auf den verbleibenden Streckenverlauf. Hier kann und muss nur in der Gesamtbetrachtung eine Entscheidung gefällt werden. Auch eine mögliche Freistellung kann nur für die gesamte Strecke ausgesprochen werden.

Die Gemeinde Lemwerder fordert daher die Ablehnung der beantragten Freistellung oder mindestens einen Ausgleich für die daraus entstehenden Auswirkungen. Der Ausschuss ist mit dem Vorgehen der Verwaltung einverstanden.

Bürgermeisterin Neuke informierte den Ausschuss über die Neuregelungen der Umsatzsteuer. Durch eine Änderung im Steuergesetz gibt es neue Regeln im Bereich der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Neuregelung gilt für Umsätze ab dem 01.01.2017. Der Gesetzgeber stellt für die Unternehmereigenschaft nun nicht mehr auf die Arten der Tätigkeit, sondern darauf ab, ob die Tätigkeit der Kommune zu erheblichen Verzerrungen im Wettbewerb mit privaten Unternehmern führt. Die juristische Person des öffentlichen Rechts kann dem Finanzamt gegenüber einmalig bis zum 31.12.2016 erklären, dass sie die bis zum 31.12.2015 geltende Fassung weiterhin anwendet. Ein Antrag nach dieser Frist ist nicht möglich. Diese Erklärung (Optionserklärung)  gilt dann bis zum 31.12.2020, sie kann jedoch unter Einhaltung von Fristen wieder gekündigt werden.

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund empfiehlt zur Fristwahrung diese Optionserklärung zunächst abzugeben, da mit Handlungsempfehlungen vor November d. J. nicht gerechnet wird.

Frau Neuke hat diese Informationen dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben, mit dem Vorschlag für die nächste Verwaltungsausschusssitzung - ohne weitere Beratung - eine entsprechende Sitzungsvorlage zu fertigen. Der Ausschuss nahm dieses zustimmend zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

Nein:

Enthaltung: