Sitzung: 09.06.2016 Finanz- und Planungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Bürgermeisterin Neuke teilte dem Ausschuss mit, dass seit der Aufgabe der Bahnstrecke die Deutsche Bundesbahn selbst Eigentümer der Schienen und Grundstücke ist. Gemeinsam mit der Stadt Delmenhorst wurde seinerseits der Eigentumsübergang und die Nutzung als touristische Attraktion vorangetrieben. Hintergrund beider Kommunen war der gemeinsame Ansatz diese Möglichkeit auch für künftige Verkehrsbedürfnisse nicht aufzugeben.
Ein weiterer Gleisanschluss nach Lemwerder ist nicht vorhanden. Somit besteht der einzige öffentliche Personennahverkehr als auch der Güterverkehr nur über die Straße bzw. die Wasserstraße.
Für die Gemeinde als Wohnstandort und für die Bevölkerung ist die Mobilität immer ein aktuelles Thema. Als das Wirtschaftsministerium in den vergangenen Jahren die Reaktivierung von Bahnstrecken geprüft hat, wurde wieder deutlich, dass es auch für lange verlassen geglaubte Streckenabschnitte eine Wiederbelebung geben kann. Leider ist die Strecke Lemwerder in dieser Prüfung nicht berücksichtigt worden.
Neben dem Mobilitätsbedarf der Einwohner hat Lemwerder als Industriestandort auch eine hohe Zahl von Einpendlern. Auch hier besteht der Bedarf im ÖPNV unvermindert fort.
Die Schienenanlage in Lemwerder wurde bewusst nur soweit freigestellt, dass ein Güterverkehr für das Gewerbegebiet AeroMare weiterhin gewährleistet ist. Für die Gemeinde Lemwerder kann auf der Strecke weiterhin von einem Verkehrsbedürfnis ausgegangen werden. Die Freistellung der Strecke Delmenhorst hat unmittelbare Auswirkungen auf den Streckenverlauf in Lemwerder. Durch eine Genehmigung der Freistellung wirkt diese sofort auch auf den verbleibenden Streckenverlauf. Hier kann und muss nur in der Gesamtbetrachtung eine Entscheidung gefällt werden. Auch eine mögliche Freistellung kann nur für die gesamte Strecke ausgesprochen werden.
Die Gemeinde Lemwerder fordert daher die Ablehnung der beantragten Freistellung oder mindestens einen Ausgleich für die daraus entstehenden Auswirkungen. Der Ausschuss ist mit dem Vorgehen der Verwaltung einverstanden.
Bürgermeisterin Neuke
informierte den Ausschuss über die Neuregelungen der Umsatzsteuer. Durch eine
Änderung im Steuergesetz gibt es neue Regeln im Bereich der
Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die
Neuregelung gilt für Umsätze ab dem 01.01.2017. Der Gesetzgeber stellt für die
Unternehmereigenschaft nun nicht mehr auf die Arten der Tätigkeit, sondern
darauf ab, ob die Tätigkeit der Kommune zu erheblichen Verzerrungen im
Wettbewerb mit privaten Unternehmern führt. Die juristische Person des
öffentlichen Rechts kann dem Finanzamt gegenüber einmalig bis zum 31.12.2016
erklären, dass sie die bis zum 31.12.2015 geltende Fassung weiterhin anwendet.
Ein Antrag nach dieser Frist ist nicht möglich. Diese Erklärung
(Optionserklärung) gilt dann bis zum
31.12.2020, sie kann jedoch unter Einhaltung von Fristen wieder gekündigt
werden.
Der Niedersächsische Städte-
und Gemeindebund empfiehlt zur Fristwahrung diese Optionserklärung zunächst
abzugeben, da mit Handlungsempfehlungen vor November d. J. nicht gerechnet
wird.
Frau Neuke hat diese
Informationen dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben, mit dem Vorschlag für die
nächste Verwaltungsausschusssitzung - ohne weitere Beratung - eine
entsprechende Sitzungsvorlage zu fertigen. Der Ausschuss nahm dieses zustimmend
zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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