Sitzung: 09.06.2016 Finanz- und Planungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB II/074/2016
Herr Roman Brutscher stellv. Projektleiter und Frau Anette Petrina Sachbearbeiterin in der formalen Abwicklung vom NLG Nds. Landgesellschaft mbH stellten dem Ausschuss ihre Arbeit vor.
Herr Brutscher informierte über das Unternehmen „NLG“. Es handelt sich hierbei um ein gemeinnütziges Unternehmen für die Entwicklung der ländlichen Räume in Niedersachsen. Das Unternehmen hat 273 qualifizierte Mitarbeiter(-innen), 10 Standorte in Niedersachsen und die Zentrale befindet sich in Hannover.
Die Geschäftsbereiche der NLG sind das Grundstücksmanagement und Agrarstruktur, die Kommunal- und Regionalentwicklung und der Hochbau.
Das NLG steht als Sanierungstreuhänder und Sanierungsbeauftragter zur Verfügung.
- Beratung und Betreuung der Gemeinde in
allen mit der Sanierung zusammenhängenden und finanziellen Fragen
- Stellung
von Anträgen auf Gewährung von Sanierungsfördermitteln
- Führung
und Bewirtschaftung des Sanierungstreuhandkontos/
-vermögens
- Beratung
und Unterstützung der Eigentümer in allen die Sanierung betreffenden
Finanzierungsangelegenheiten, Vorbereitung von Modernisierungs- und
Instandsetzungsvereinbarungen
- Entwicklung
städtebaulicher Rahmenplanung und
Mitwirken an Entwicklungskonzepten
- Mitarbeit
bei der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit
- Vorbereitung
und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen
(Bodenordnung, Abriss, Erschließungsmaßnahmen)
- Vorbereitung
und Abwicklung der Errichtung oder
Änderung von Gemeindebedarfs- und Folgeeinrichtungen
Das Projektteam für Lemwerder setzt sich aus dem Projektleiter Herrn Ulf-Bernhard Streit, Herrn Roman Brutscher stellv. Projektleiter und Frau Anette Petrina Sachbearbeiterin der formalen Abwicklung zusammen.
Herr Streit ist jeden 1. Donnerstag im Monat von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rathaus anzutreffen.
Die Durchführung der Eschhofsiedlung im Programm „Soziale Stadt“ sieht wie folgt aus:
- Aufnahme
im Programmjahr 2015
- Stabilisierung und nachhaltige Aufwertung des
Wohnquartiers
- Sicherung
der baulichen und städtebaulichen Gestaltung
der Gebäude sowie ihrer Bedeutung für die Wohnungsversorgung
- Städtebaufördermittel:
2015: 200.000,-€ Bundes- und Landesmittel
+ 100.000,-€ Gemeindemittel
2016: 533.000,-€ Bund/Land
+ 266.500,-€ Gemeinde
- Geplante Gesamtinvestitionen: rund 8,4 Mio. € (3/3)
Erste Maßnahmen
Modernisierung und
Instandsetzung:
Thammostraße 5, 7, 9
Umfassende Modernisierung und Instandsetzung
Grundlage: Modernisierungsgutachten
Erschließungsmaßnahmen:
Umgestaltung Vorplatz Eschhofschule
Ausführung: Juli/ August 2016
Weitere Planungen:
Rahmenplan
Erstellung eines Rahmenplanes für die zukünftige bauliche Entwicklung
- grundsätzliche Aussagen über Nutzungsstrukturen, Gestaltung, Maße der bauliche Nutzungen
- Detailaussagen zu Straßengestaltungen und teilöffentlichen Bereichen
- Exkurs: Energetische Sanierung
- Begleitung durch eine Steuerungsgruppe (November)
- Planungsrechtliche Umsetzungsmöglichkeiten (Bauleitplanung/ Gestaltungssatzung)
Energetisches
Quartierskonzept
Erstellung eines integrierten
Quartierskonzept
Finanzierung aus KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (Förderquote: 65%)
- Analyse
von Energieverbrauch, Einspar- und Effizienzpotentialen
- Gesamtenergiebilanz
des Quartiers
- Zielaussagen
und konkrete energetische Sanierungsmaßnahmen
- Handlungskonzepte
unter Einbindung aller Akteure
- Aussagen
zu baukulturellen Zielvorstellungen
- Kosten,
Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit
- Organisatorische
Umsetzung
Öffentlichkeitsarbeit
- Informationsveranstaltungen zur
Bürgerbeteiligung im Halbjahres-Rhythmus zu bestimmten Themen (z.B.
Rahmenplanung)
- Internetpräsenz auf der Homepage der
Gemeinde
- Flyer mit den wesentlichen
Informationen bezgl. Sanierung und Förderung
Quartiersmanagement
Ausschreibung der Leistungen eines Quartiersmanagements
= förderfähig aus
Städtebauförderungsmitteln als Besonderheit des Programms „Soziale Stadt“
- „Kümmerer“ und Netzwerker vor Ort
- Anlaufstelle für Bewohner in sozialen Belangen des Quartiers
- Vermittlerfunktion im täglichen Quartiersleben von Zugezogenen/ Flüchtlingen
- ggf. Mitverwaltung eines Verfügungsfonds
Förderrichtlinie
und Mordernisierungsvertrag
Förderung von Modernisierung und Instandsetzung an privaten Wohngebäuden
è Direkte Förderung als Zuschuss aus Städtebaufördermitteln
Förderquote = 35 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten
Voraussetzung: Modernisierungsgutachten
Förderquote = 100 %, max. 1.000,-€ netto
è Indirekte Förderung über Bescheinigung
von Kosten im Rahmen des § 7h/ 10f
Einkommensteuergesetz
vor Baubeginn:
Abschluss eines Modernisierungsvertrages
Förderrichtlinie
und Modernisierungsvertrag
Die bisherige Richtlinie
sowie der Modernisierungsvertragsentwurf
wurden im Detail leicht
überarbeitet.
u.a. (Neufassung als Anlage zum
Ausschussprotokoll)
- Definition „unterlassene Instandsetzung“ (10%-iger Abzug hierauf)
- NLG als Ansprechpartner
- Bescheinigung gem. §§ 7/ 10f EStG
- Baubeginn erst nach Abschluss des Vertrages Berücksichtigung der NWertVO bei der Auftragsvergabe
- formale Abnahme nach Fertigstellung
Muster-Berechnung
der förderfähigen Kosten
Gesamtbaukosten inkl. Nebenkosten 120.000,-
./. nicht förderfähige Kosten (z.B. hochwertige Ausstattung) - 20.000,-
./. direkte Zuschüsse andere Stellen - 10.000,-
./. Zinsvorteile (z.B.
durch zinslose Darlehen der KfW) -
7.200,-
= zuwendungsfähige Kosten 82.800,-
./. 10% pauschal für unterlassene Instandsetzung - 5.000,-
(z.B. bei 50.000,- für reine Instandsetzungsmaßnahmen)
= förderfähige Kosten 77.800,-
ð davon 35 % Zuschuss aus StBauFM 27.230,-
Abgrenzung Modernisierung
– Instandsetzung
Modernisierung = Beseitigung von Missständen (gem. § 177 Abs. 2 BauGB)
und Verbesserung des Gebrauchswertes des Gebäudes
Beispiele: Dachdämmung, energetische Aufwertung, Grunderneuerung Heizungsanlage
Instandsetzung = Behebung
von Mängeln
Beispiele: Dachneueindeckung, Fassadenausbesserung, Malerarbeiten im Treppenhaus
reine Instandhaltung ist nicht förderfähig
(Reparaturen, laufende Wartung u.ä.)
Nach der Präsentation ergaben sich einige Rückfragen seitens des Ausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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