Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Roman Brutscher stellv. Projektleiter und Frau Anette Petrina Sachbearbeiterin in der formalen Abwicklung vom NLG Nds. Landgesellschaft mbH stellten dem Ausschuss ihre Arbeit vor.

 

Herr Brutscher informierte über das Unternehmen „NLG“. Es handelt sich hierbei um ein gemeinnütziges Unternehmen für die Entwicklung der ländlichen Räume in Niedersachsen. Das Unternehmen hat 273 qualifizierte Mitarbeiter(-innen), 10 Standorte in Niedersachsen und die Zentrale befindet sich in Hannover.

 

Die Geschäftsbereiche der NLG sind das Grundstücksmanagement und Agrarstruktur, die Kommunal- und Regionalentwicklung und der Hochbau.

 

Das NLG steht als Sanierungstreuhänder und Sanierungsbeauftragter zur Verfügung.

-       Beratung und Betreuung der Gemeinde in allen mit der Sanierung zusammenhängenden und finanziellen Fragen

-       Stellung von Anträgen auf Gewährung von Sanierungsfördermitteln

-       Führung und Bewirtschaftung des Sanierungstreuhandkontos/ -vermögens

-       Beratung und Unterstützung der Eigentümer in allen die Sanierung betreffenden Finanzierungsangelegenheiten, Vorbereitung von Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarungen

-       Entwicklung städtebaulicher Rahmenplanung und Mitwirken an Entwicklungskonzepten

-       Mitarbeit bei der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

-       Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen (Bodenordnung, Abriss, Erschließungsmaßnahmen)

-       Vorbereitung und Abwicklung der Errichtung oder Änderung von Gemeindebedarfs- und Folgeeinrichtungen

 

Das Projektteam für Lemwerder setzt sich aus dem Projektleiter Herrn Ulf-Bernhard Streit, Herrn Roman Brutscher stellv. Projektleiter und Frau Anette Petrina Sachbearbeiterin der formalen Abwicklung zusammen.

 

Herr Streit ist jeden 1. Donnerstag im Monat von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rathaus anzutreffen.

 

Die Durchführung der Eschhofsiedlung im Programm „Soziale Stadt“ sieht wie folgt aus:

 

-       Aufnahme im Programmjahr 2015

-       Stabilisierung und nachhaltige Aufwertung des Wohnquartiers

-       Sicherung der baulichen und städtebaulichen Gestaltung der Gebäude sowie ihrer Bedeutung für die Wohnungsversorgung

-       Städtebaufördermittel:

2015: 200.000,-€ Bundes- und Landesmittel

       + 100.000,-€ Gemeindemittel

2016: 533.000,-€ Bund/Land

       + 266.500,-€ Gemeinde

-       Geplante Gesamtinvestitionen: rund 8,4 Mio. € (3/3)

 

 

 

Erste Maßnahmen

 

Modernisierung und Instandsetzung:

Thammostraße 5, 7, 9

Umfassende Modernisierung und Instandsetzung

Grundlage: Modernisierungsgutachten

 

Erschließungsmaßnahmen:

Umgestaltung Vorplatz Eschhofschule

Ausführung: Juli/ August 2016

 

Weitere Planungen:

Rahmenplan

 

Erstellung eines Rahmenplanes für die zukünftige bauliche Entwicklung

-       grundsätzliche Aussagen über Nutzungsstrukturen, Gestaltung, Maße der bauliche Nutzungen

-       Detailaussagen zu Straßengestaltungen und teilöffentlichen Bereichen

-       Exkurs: Energetische Sanierung

-       Begleitung durch eine Steuerungsgruppe (November)

-       Planungsrechtliche Umsetzungsmöglichkeiten (Bauleitplanung/ Gestaltungssatzung)

 

Energetisches Quartierskonzept

 

Erstellung eines integrierten Quartierskonzept

 

Finanzierung aus KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (Förderquote: 65%)

 

-       Analyse von Energieverbrauch, Einspar- und Effizienzpotentialen

-       Gesamtenergiebilanz des Quartiers

-       Zielaussagen und konkrete energetische Sanierungsmaßnahmen

-       Handlungskonzepte unter Einbindung aller Akteure

-       Aussagen zu baukulturellen Zielvorstellungen

-       Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

-       Organisatorische Umsetzung

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

-       Informationsveranstaltungen zur Bürgerbeteiligung im Halbjahres-Rhythmus zu bestimmten Themen (z.B. Rahmenplanung)

-       Internetpräsenz auf der Homepage der Gemeinde

-       Flyer mit den wesentlichen Informationen bezgl. Sanierung und Förderung

 

Quartiersmanagement

 

Ausschreibung der Leistungen eines Quartiersmanagements

 

= förderfähig aus Städtebauförderungsmitteln als Besonderheit des Programms „Soziale Stadt“

 

  • „Kümmerer“ und Netzwerker vor Ort
  • Anlaufstelle für Bewohner in sozialen Belangen des Quartiers
  • Vermittlerfunktion im täglichen Quartiersleben von Zugezogenen/ Flüchtlingen
  • ggf. Mitverwaltung eines Verfügungsfonds

 

Förderrichtlinie und Mordernisierungsvertrag

 

Förderung von Modernisierung und Instandsetzung an privaten Wohngebäuden

 

è Direkte Förderung als Zuschuss aus Städtebaufördermitteln

Förderquote = 35 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten

Voraussetzung: Modernisierungsgutachten

                                  Förderquote = 100 %, max. 1.000,-€ netto

è Indirekte Förderung über Bescheinigung von Kosten im Rahmen des § 7h/ 10f Einkommensteuergesetz

 

vor  Baubeginn: Abschluss eines Modernisierungsvertrages

 

Förderrichtlinie und Modernisierungsvertrag

 

Die bisherige Richtlinie sowie der Modernisierungsvertragsentwurf wurden im Detail leicht überarbeitet.

 

u.a.                                                                       (Neufassung als Anlage zum Ausschussprotokoll)

 

  • Definition „unterlassene Instandsetzung“ (10%-iger Abzug hierauf)
  • NLG als Ansprechpartner
  • Bescheinigung gem. §§ 7/ 10f EStG
  • Baubeginn erst nach Abschluss des Vertrages Berücksichtigung der NWertVO bei der Auftragsvergabe
  • formale Abnahme nach Fertigstellung

 

Muster-Berechnung der förderfähigen Kosten

 

Gesamtbaukosten inkl. Nebenkosten                                                                            120.000,-

./. nicht förderfähige Kosten (z.B. hochwertige Ausstattung)              - 20.000,-

./. direkte Zuschüsse andere Stellen                                                                               - 10.000,-

./. Zinsvorteile (z.B. durch zinslose Darlehen der KfW)                           -   7.200,-

= zuwendungsfähige Kosten                                                                                                     82.800,-

 

./. 10% pauschal für unterlassene Instandsetzung                                                         -  5.000,-

(z.B. bei 50.000,- für reine Instandsetzungsmaßnahmen)                                        

= förderfähige Kosten                                                                                                  77.800,-

 

ð  davon 35 % Zuschuss aus StBauFM                                                         27.230,-

 

 

Abgrenzung Modernisierung – Instandsetzung

 

Modernisierung = Beseitigung von Missständen (gem. § 177 Abs. 2 BauGB)

                                    und Verbesserung des Gebrauchswertes des Gebäudes

Beispiele: Dachdämmung, energetische Aufwertung,       Grunderneuerung Heizungsanlage

 

Instandsetzung = Behebung von Mängeln

Beispiele: Dachneueindeckung, Fassadenausbesserung, Malerarbeiten im Treppenhaus

 

reine Instandhaltung ist nicht förderfähig (Reparaturen, laufende Wartung u.ä.)

 

 

Nach der Präsentation ergaben sich einige Rückfragen seitens des Ausschusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: