Sitzung: 09.06.2016 Finanz- und Planungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB I/342/2016
Bürgermeisterin Neuke teilte mit, dass die Haushaltssatzung 2016 genehmigungspflichtige Teile enthält, u.a. ist die Festsetzung des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 3.000.000 € genehmigungspflichtig.
Die Kommunalaufsicht beabsichtigt einen Betrag i.H.v. 398.501,00 € zu versagen und damit nur einen Teilbetrag von 2.601.499,00 € der vorgesehenen Kreditaufnahme zu genehmigen.
Der Verwaltung wurde Gelegenheit gegeben, zur beabsichtigten Einschränkung der Genehmigung Stellung zu nehmen. Die Verwaltung erkennt die Teilversagung an. Grund ist allein ein logischer Fehler in der Berechnung der zulässigen Höhe.
Die Genehmigungsfrist beträgt für die Haushaltssatzung 2016 drei Monate und läuft am 04.06.2016 ab. Die Teilversagung durch die Kommunalaufsicht erfordert jedoch einen Kreistags-Beschluss. Der Kreistag tagt jedoch erst nach Fristablauf am 06.06.2016. Die Kommunalaufsicht hat eine Verlängerung der Genehmigungsfrist beantragt. Die Verwaltung hat der Fristverlängerung zugestimmt. Bei Teilversagung ist auch ein erneuter Beschluss durch den Rat der Gemeinde über die notwendigen Änderungen im Haushaltsplan und die geänderte Haushaltssatzung erforderlich.
Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA mit 11 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen eine Korrektur der Haushaltssatzung 2016 und setzt den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahme auf 2.601.499,00 € fest. Dadurch ändern sich die Höhe der Einzahlung für die Finanzierungstätigkeit und die nachrichtliche Darstellung der Auszahlungen des Finanzhaushaltes.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
11 |
Nein: |
6 |
Enthaltung: |
|