Frau Neuke erläuterte die Sitzungsvorlage.

Ratsherr Helmerichs regte an, dass der restliche Bahndamm südlich bis zum Johannesweg als öffentlicher Grünstreifen zum Bebauungsplan mit aufgenommen werden sollte.

 

Aufgrund persönlicher Befangenheit zum TOP enthielt sich Ratsherr Eymael bei der Abstimmung und setzte sich in den Zuhörerbereich.

 

Der Ausschuss sprach sich mehrheitlich bei drei Enthaltungen für die vorgenannte Planergänzung aus.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfahl mehrheitlich dem VA, die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 34 „Goethestraße“ unter Berücksichtigung des vorgenannten Punktes, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 NBauO für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

4