Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Herr Zippel vom P3 Planungsbüro Oldenburg erläuterte die Änderungen des Bebauungsplans Nr. 1-33 „Gewerbegebiet Edenbüttel II“.

Aufgrund der eingereichten Stellungnahmen ergaben sich zusätzliche Anforderungen, welche eine erneute Auslegung des Planentwurfes erforderlich machen.

 

Der Kreisverkehrplatz (Kreisel) wurde aufgrund der Aufforderung der Straßenbauverwaltung Oldenburg in den Geltungsbereich des Planentwurfes mit einbezogen.

 

Des Weiteren wurden die Gewerbegebietsflächen im Rahmen der Verfügbarkeiten im südlichen Geltungsbereich verkleinert bzw. arrondiert.

 

Ratsherr Schöne hinterfragte die Vorschriften bezüglich der Einwendungen bei einer erneuten Auslegung.

Herr Zippel wies auf die Gesetzgebung hin, welche ein erneutes Einreichen der Einwendungen erfordert.

 

Herr Schöne beantragte die Verkleinerung der Fläche des B-Planes um das Flurstück 75/11, Gemarkung Altenesch Flur 2 im Gewerbegebiet Edenbüttel. Dieser Antrag wurde vom Ausschuss zurückgewiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

3

Nein:

12

Enthaltung:

 

 

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt nach vorhergehender Beratung dem VA gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute Auslegung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1-33 „Gewerbegebiet Edenbüttel II“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11

Nein:

1

Enthaltung:

3