Gemäß § 68 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist von den Sitzungen des Rates ein Protokoll zu fertigen. Einzelheiten kann die Geschäftsordnung für den Rat regeln.

 

Der Rat nahm zustimmend zur Kenntnis, dass Verwaltungsangestellter Wolfgramm durch Bürgermeisterin Neuke zum Protokollführer bestimmt wurde.