Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Nach § 61 Abs. 1 NKomVG wird für die Dauer der Wahlperiode aus der Mitte des Rates eine Ratsvorsitzende oder ein Ratsvorsitzender gewählt.

Gewählt wird schriftlich; wird nur ein Wahlvorschlag abgegeben, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder durch Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes oder des Bürgermeisters ist geheim zu wählen.

Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Ratsmitglieder, mindestens 10 Stimmen, auf sich vereinigen kann. Ansonsten ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. (§ 67 NKomVG)

Vorschlagsberechtigt sind jedes Ratsmitglied und die im Rat vertretenden Fraktionen oder Gruppen. Der Bürgermeisterin wurden folgende Fraktions- bzw. Gruppenbildungen mitgeteilt:

Fraktionen

             SPD-Fraktion

             CDU-Fraktion

             FDP-Fraktion

             UWL-Fraktion

Gruppen

             Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion bilden die Gruppe SPD/CDU

             Die FDP-Fraktion und Ratsherrin Rosenow bilden die Gruppe FDP/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Von der Gruppe SPD/CDU wurde Ratsherr Helmerichs vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge lagen nicht vor.

Da nur ein Wahlvorschlag zur Wahl des Ratsvorsitzenden vorlag, wurde durch Handzeichen gewählt.

Der Rat wählte mit Stimmenmehrheit (18 Ja-Stimmen , 1 Enthaltung) Ratsherrn Helmerichs zum Ratsvorsitzenden.

Ratsherr Helmerichs nahm die Wahl an. Anschließend übergab der Altersvorsitzende, Ratsherr Eymael, den Vorsitz an den neu gewählten Ratsvorsitzenden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

1