Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Gemäß § 61 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat über die Vertretung des Ratsvorsitzenden.

In der vorherigen Wahlperiode waren 2 Stellvertreter gewählt worden. Der oder die Stellvertreter des Ratsvorsitzenden vertreten ihn bei der Leitung der Ratssitzung. Sie führen die Bezeichnung 1. bzw. 2. stellv. Ratsvorsitzende oder Ratsvorsitzender.

Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Ratsmitglieder, mindestens 10 Stimmen, auf sich vereinigen kann. Ansonsten ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. (§ 67 NKomVG)

Gewählt wird schriftlich; liegt nur ein Wahlvorschlag vor, kann, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt werden. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Von der Gruppe SPD/CDU wurde erklärt, dass ihre Gruppe auf Vorschläge für die zu wählenden stellvertretenden Ratsvorsitzenden zugunsten der übrigen im Rat vertretenden Gruppen und Fraktionen verzichtet.

 

Auf Antrag der Gruppe FDP/BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wurde die Sitzung von 20:16 Uhr bis 20:20 Uhr unterbrochen.

 

Nach Fortsetzung der Sitzung, erklärte die Gruppe FDP/BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, dass nur ein Vorschlag für den 1. stellvertretenden Ratsvorsitzenden abgegeben wird. Vorgeschlagen wurde Ratsherr Eymael.

Da nur ein Wahlvorschlag vorlag, wurde durch Handzeichen gewählt.

Ratsherr Eymael wurde mit Stimmenmehrheit (18 Ja-Stimmen ,1 Enthaltung) zum 1. stellvertretenden Ratsvorsitzenden gewählt.

 

Die UWL-Fraktion verzichtete auf die Abgabe eines Wahlvorschlages.

Zur Wahl des 2. stellvertretenden Ratsvorsitzenden wurde von der Gruppe SPD/CDU Ratsherr Rosenhagen vorgeschlagen. Da kein weiterer Vorschlag abgegeben wurde, erfolgte die Wahl durch Handzeichen.

Ratsherr Rosenhagen wurde einstimmig zum 2. stellvertretenden Ratsvorsitzenden gewählt.

Ratsherr Eymael und Ratsherr Rosenhagen nahmen die Wahl an.