Gemäß § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat sich der Rat eine Geschäftsordnung zu geben.

Der vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung wurde am 19. Dezember 2014 vom Rat der Gemeinde Lemwerder beschlossen.

Lediglich § 10 Abs. 5 der Geschäftsordnung wurde leicht überarbeitet. Dort wurde eine generelle Redezeit für die Ratsmitglieder geregelt. Mit dieser Regelung wird einer Empfehlung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes gefolgt.

Von der FDP-Fraktion lag ein schriftlicher Antrag zur Änderung des § 18 Abs. 3 Satz 1 Geschäftsordnung vor. Damit wird eine Änderung zur Erstellung der Protokolle von Ratssitzungen beantragt.

Von der UWL-Fraktion wurde ein schriftlicher Antrag zur Änderung der Ladungsfristen zu Ratssitzungen in § 1 Geschäftsordnung und von Sachanträgen in § 5 Geschäftsordnung vorgelegt.

Nach eingehender Debatte wurden die vorliegenden Anträge zur weiteren Beratung in die Gruppen und Fraktionen zurückgegeben.

Vorgeschlagen wurde, zunächst die alte Geschäftsordnung zu beschließen.

Der Rat beschloss einstimmig die alte Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0