Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG kann der Rat bis zu 3 ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Bürgermeisterin aus den Beigeordneten wählen.

Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Ratsmitglieder, mindestens 10 Stimmen, auf sich vereinigen kann. Ansonsten ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. (§ 67 NKomVG)

Gewählt wird schriftlich; auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Sie führen die Bezeichnung stellvertretende Bürgermeisterin bzw. stellvertretender Bürgermeister. Der Rat bestimmt die Reihenfolge der Vertretung, wenn sie bestehen soll.

Vorgeschlagen wurde die Wahl von 2 Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern mit der Bezeichnung 1. stellvertretende/r Bürgermeister/in und 2. stellvertretende/r Bürgermeister/in.

Von der Gruppe SPD/CDU wurde Beigeordnete Ratsfrau Sudbrink zur Wahl der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin vorgeschlagen.

Von der Gruppe FDP/BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wurde Beigeordneter Ratsherr Schöne vorgeschlagen.

Ratsherr Ammermann beantragte geheime Wahl.

Für die Wahl wurden vorbereitetete Stimmzettel ausgegeben. Die Wahl erfolgte geheim unter Stimmabgabe in entsprechenden Wahlkabinen.

Zu Stimmzählern wurden Bürgermeisterin Neuke und Ratsfrau Baxmann bestimmt. Sie entnahmen die abgegebenen Stimmzettel  der Wahlurne und stellten das Ergebnis fest. Für die Wahl wurden 19 gültige Stimmzettel abgegeben.

Nach der Auszählung erhielten die Wahlvorschläge folgende Stimmen:

  • Ratsfrau Sudbrink 12 Stimmen
  • Ratsherr Schöne 7 Stimmen

Damit wurde Ratsfrau Sudbrink zur 1. stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt.

 

Von der Gruppe SPD/CDU wurde Beigeordneter Ratsherr Helmerichs zur Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters vorgeschlagen.

Von der Gruppe FDP/BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wurde Beigeordneter Ratsherr Schöne vorgeschlagen.

Ratsherr Ammermann beantragte geheime Wahl.

Für die Wahl wurden vorbereitetete Stimmzettel ausgegeben. Die Wahl erfolgte geheim unter Stimmabgabe in entsprechenden Wahlkabinen.

Zu Stimmzählern wurden Bürgermeisterin Neuke und Ratsfrau Baxmann bestimmt. Sie entnahmen die abgegebenen Stimmzettel  der Wahlurne und stellten das Ergebnis fest. Für die Wahl wurden 19 gültige Stimmzettel abgegeben.

Nach der Auszählung erhielten die Wahlvorschläge folgende Stimmen:

  • Ratsherr Helmerichs 11 Stimmen
  • Ratsherr Schöne 8 Stimmen

Damit wurde Ratsherr Helmerichs zum 2. stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

Ratsfrau Sudbrink und Ratsherr Helmerichs nahmen die Wahl an.