Beschluss: einstimmig beschlossen

Fachbereichsleiterin Zander erläuterte die Sitzungsvorlage.

Auf Nachfrage wurde zu den Wertgrenzen erklärt, dass die Höhe der Wertgrenze durch die Änderung nun einheitlich dargestellt wird.

Der Personal- und Geschäftsordnungsausschuss empfahl einstimmig, dass die aufgeführten Wertgrenzen in § 3 der Hauptsatzung einheitlich auf 10.000 Euro geändert werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0