Sitzung: 17.11.2016 Personal- und Geschäftsordnungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB I/380/2016
Fachbereichsleiterin Zander erläuterte die Sitzungsvorlage.
Auf Nachfrage wurde zu den Wertgrenzen erklärt, dass die Höhe der Wertgrenze durch die Änderung nun einheitlich dargestellt wird.
Der Personal- und Geschäftsordnungsausschuss empfahl einstimmig, dass die aufgeführten Wertgrenzen in § 3 der Hauptsatzung einheitlich auf 10.000 Euro geändert werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |