Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Änderung der Geschäftsordnung lagen Vorschläge der Verwaltung sowie Anträge der Fraktionen vor.

Zunächst wurden die Vorschläge der Verwaltung beraten.

Begrenzung der Redezeit

Bürgermeisterin Neuke erklärte dazu, dass der Passus aus der Mustersatzung übernommen wurde.

Nach eingehender Beratung wurde seitens der FDP-Fraktion der Antrag gestellt, den Passus zur Begrenzung der Redezeit nicht aufzunehmen.

Der Personal- und Geschäftsordnungsausschuss empfahl einstimmig, den Passus zur Begrenzung der Redezeit nicht aufzunehmen.

Ergänzung um den § 19 Abs. 8

Dazu erklärte Bürgermeisterin Neuke, dass bisher keine Regelung zur Höhe und Abrechnung des jährlichen Fraktionsgeldes durch den Rat getroffen wurde.

Seitens des Ausschusses wurde angeregt, die Beträge zu pauschalieren.

Der Personal- und Geschäftsordnungsausschuss empfahl einstimmig, die Geschäftsordnung um den § 19 Abs. 8 zu ergänzen.

Antrag der FDP-Fraktion zu § 18 Abs. 3 Satz 1

Ratsherr Schön erläuterte den Antrag. Danach sollten Protokolle von Ratssitzungen „innerhalb von 10 Tagen“ bereitgestellt werden.

Bürgermeisterin Neuke merkte dazu an, dass bei der Veröffentlichung im Internet, auf die vorherige Unterschrift der bzw. des Vorsitzenden verzichtet werden sollte.

Nach eingehender Beratung empfahl der Personal- und Geschäftsordnungsausschuss einstimmig, dem Antrag der FDP-Fraktion zum § 18 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung mit folgender Änderung zu folgen: „..... Ratsmitgliedern in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach .....“

Antrag der UWL-Fraktion zur Änderung des § 1 Abs. 1 und § 5 Abs. 1

Ratsherr Meyer erläuterte den Antrag der UWL-Fraktion zur Änderung der Ladungsfristen und der Fristen für Sachanträge.

Nach intensiver Beratung wurde der Antrag von der UWL-Fraktion zurückgezogen.