Beschluss: zur Kenntnis genommen

Auf Antrag der CDU-Fraktion gab Herr Döhle, Verbandsvorsteher vom Entwässerungsverband Stedingen, einen Einblick in die Entstehung, Entwicklung und der Aufgaben des Entwässerungsverbandes. Sehr anschaulich mit einem sehr gut ausgearbeiteten Vortrag wurde den Anwesenden die Struktur der Entwässerung erklärt.

 

Das Verbandsgebiet des Entwässerungsverbandes Stedingen wird im Norden durch die Hunte und im Osten durch die Deichlinie entlang der Weser begrenzt. Westlich grenzt das Verbandsgebiet an das Einzugsgebiet des Unterhaltungsverbandes Wüsting, im Südwesten an die Hunte-Wasseracht und im Südosten an den Ochtumverband. Der Verband liegt mit rd. 51% seines Verbandsgebietes im Landkreis Wesermarsch und mit rd. 49% im Landkreis Oldenburg. Ein geringer Flächenanteil befindet sich im Bereich der Stadt Delmenhorst.

 

Das Verbandsgebiet des Entwässerungsverbandes Stedingen setzt sich zusammen aus dem Oberliegergebiet im südlichen Teil und dem Unterliegergebiet im nördlichen Teil. Zu dem Oberliegergebiet gehören die Bereiche, die sich oberhalb der Linie NN +5,00 m befinden. Die höchsten Punkte des Verbandsgebietes mit Geländehöhen von rd. NN +38 m liegen in dem Bereich Dingstede im Oberliegergebiet. In dem Unterliegergebiet fällt das Gelände in dem Bereich auf rd. NN - 1,00 m ab und bildet dort den tiefsten Punkt.

Das gesamte Unterliegergebiet und ein Teil des Oberliegergebietes befindet sich im Tidebereich der Weser und der Nordsee. Durch Landessschutzdeiche werden diese Gebiete gegen Überschwemmungen geschützt. Die Entwässerung erfolgt über drei Hauptbauwerke:

 

Lichtenberg – 3 Siele je 6,50 m lichte Weite 21 m³/Sek Pumpleistung

Einzugsgebiet ca. 10.160 ha)

 

Neuenhuntorf – 1 Siel mit 4,00 m lichte Weite 3,3 m³/Sek Pumpleistung

Einzugsgebiet ca. 1.800 ha)

 

Motzen – 2 Siele je 6,00 m lichte Weite 15 m³/Sek Pumpleistung

Einzugsgebiet ca. 10.040 ha)

 

Weiterhin betreibt und unterhält der Entwässerungsverband Stedingen neben den Mündungsschöpfwerken und den Verbandsgewässern II. und III. Ordnung auch 11 Zubringerschöpfwerke, 7 größere Verlate und 10 Wehre und Stauanlagen sowie diverse kleinere Wasserregulierungsanlagen und andere Bauwerke.

Im Verbandsgebiet befinden sich 284,4 km Gewässer II. Ordnung (= Gewässer mit überörtlicher Bedeutung) und 148,3 km Verbandsgewässer III. Ordnung (= Gewässer mit einem Einzugsgebiet unter 50 ha), die von dem Entwässerungsverband Stedingen unterhalten und aufgereinigt werden.

 

Herr Eymael hatte eine Frage zum Yachthafen , der eineZuwässerungsmöglichkeit hat. Herr Döhle wies darauf hin, dass Gräben und Grüppen in der Pflicht der Eigentümer stehen.