Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Zander erläuterte die Sitzungsvorlage.

 

a)      Bedarfsabfrage „Kinderbetreuung“

 

Im Frühjahr 2016 wurde eine Bedarfsabfrage zum Thema „Kinderbetreuung“ durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Sozialausschuss am 02.06.2016 vorgestellt. Ein Großteil der Teilnehmer waren Eltern von Grundschulkindern. Für alle Einrichtungen wurde eine größere Flexibilität für die Randzeiten (Früh- und Spätbetreuung) gewünscht. So war auch auffällig, dass dort nicht an allen Tagen (nur 1-4x pro Woche) eine Betreuung benötigt wird. Die Teilnehmer haben die Gelegenheit genutzt und weitere Ideen und Anregungen abzugeben. Häufige Antworten waren: Öffnungszeiten nachmittags verlängern/flexibel, Ferienbetreuung in den ganzen Ferien und frühzeitige Planung, Hortangebot gut bzw. sehr gut, Wunsch nach qualifizierter Betreuung und Frühaufsicht.

 

Die Verwaltung sowie die Einrichtungsleitungen haben nach der Sommerpause im August 2016 über die Umsetzung der Wünsche diskutiert. Wichtig aus Sicht der Pädagoginnen ist, dass die gute pädagogische Arbeit erhalten bleibt und auch Beziehungspersonen für die Kinder erhalten bleiben. Dieses schränkt die Flexibilität in den Einrichtungen ein. Auch müsse nach Meinung der Einrichtungen sichergestellt sein, dass das pädagogische Team nicht getrennt wird (Ferienplanung). Sobald wieder mehr Plätze pro Gruppe zur Verfügung stehen, können die Einrichtungen auch flexibler arbeiten (Stichwort: Bonusheft). Als nächster Schritt sollen die Kosten für Sonderdienste ermittelt werden. Danach erfolgt eine erneute Abfrage an die Eltern, um die konkreten Interessen je Einrichtung zu erfahren.

 

Die Ergebnisse wurden im September 2016 den Eltern vorgestellt, sowohl im Einzelgespräch als auch in einer Sitzung des Kindertagesstättenbeirates. Seitens der Eltern wurden weitere Anregungen angeführt. Hinsichtlich der Sonderdienste könnten Pakete geschnürt werden. Bezüglich der Sommerferienplanung könnte der Schwerpunkt des notwendigen Bedarfes abgefragt werden, dennoch hat eine frühzeitige Planung für die Eltern oberste Priorität. Die Möglichkeit von Bonusheften wird begrüßt, eine große Individualität wird gewünscht.

 

Die Verwaltung hat die Wünsche insoweit aufgenommen, dass in Zusammenarbeit zwischen FuKs und Jule der Betreuungsrahmen und die Daten der Ferienbetreuung im Dezember 2016 veröffentlicht werden. Eine entsprechende Information über die Schulen und die Presse ist in Vorbereitung.

Die Einrichtungen prüfen die Möglichkeit von zusätzlichen Sonderdiensten und Angeboten. Die Ergebnisse werden im I. Quartal 2017 vorgestellt.

 

 

 

 

b)      Hort

 

Durch die befristete Einrichtung der vierten Hortgruppe konnten die bisherigen Anträge bedient werden. Der jetzige bauliche Zustand weist für den täglichen Betrieb in Teilen erhebliche Schwierigkeiten auf (insbesondere Sanitär und Windfang). Die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2017/2018 erfolgen im Januar 2017. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist absehbar, dass lediglich 5 Kinder altersbedingt den Hort verlassen werden. Im Nachmittagsbereich im Kindergarten sind derzeit  31 Kinder angemeldet. Eine Einschätzung, welche Kinder davon einen Hortplatz benötigen, ist noch nicht möglich. Dennoch ist ein zusätzlicher Bedarf zum jetzigen Zeitpunkt absehbar.

 

Aufgrund der vorliegenden Zahlen ist dennoch davon auszugehen, dass die vierte Hortgruppe auch im nächsten Schuljahr benötigt wird. Eine solche Verlängerung bedarf zusätzlicher Genehmigungen und weiterer Umbaumaßnahmen. Sollte ein Teil davon bereits in der Winterpause 2016 möglich sein ist dies kurzfristig umgesetzt werden. Der Verwaltungsausschuss könnte dann in der Sitzung am 15.12. darüber entscheiden.

 

Frau Neuke erinnerte an die Empfehlung im Sozialausschuss im Marz 2016 und den anschließenden Beschluss über die Zurverfügungstellung von 50.000,00 € für den Umbau der alten Hausmeisterwohnung zu einem Hort.

Unter der Voraussetzung, dass der Betrieb für ein Jahr stattfindet, konnten die notwenigen Umbauten minimiert werden, sodass sich die Aufwendungen auf 13.000,00 € beliefen. Die Bürgermeisterin teilte dem Ausschuss jedoch mit, dass sofern eine weitere Nutzung angestrebt werde, weitere Umbauten im Bereich des Sanitäres und der Elektrik notwendig sind. Die Kostenschätzung hierfür liege bei 30.000 €.

 

Die Bürgermeisterin spiegelte erneut den Wunsch für mehr Flexibilität der Eltern wieder, wies jedoch auch daraufhin, dass das hierfür notwendige Personal nicht zur Verfügung stehe. Grund dafür kann u.a. die mangelnde Bereitschaft eine Ausbildung als Sozialassistent oder Erzieher zu absolvieren, sein. Dieser Ausbildungsberuf sei für die Schulabgänger aufgrund der Finanzierung und Vergütung unattraktiv. Hierzu erläuterte Frau Neuke den Anwesenden, dass die Initiative der Bürgermeister des Landkreises Wesermarsch bereits eine Anfrage an das Land bezüglich des Bedarfs gestellt hat. Dieses sei derzeit in der Prüfung.

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Naujoks, ob auch Tagespflegeabsolventen als Betreuer in den Einrichtungen eingesetzt werden können, entgegnete Frau Neuke, dass diese Personen nur für die Abdeckung der Sonderdienste eingesetzt werden können. Nicht aber, für die Regelbetreuung.

 

Ausschussmitglied Schöne fragte an, ob die Räumlichkeiten der Tagespflege bestimmten Auflagen unterliegen. Dem entgegnete Frau Neuke, dass sofern es sich bei den Räumlichkeiten nicht um öffentliche Räume handelt, diese vom Landkreis Wesermarsch abgenommen werden müssen. Sofern die Tagespflegekraft die Kinderbetreuung bei der Familie leistet, welche sie beauftragt hat, ist eine solche Prüfung nicht erforderlich.

 

 

Frau Drees als Ausschussmitglied der SPD fragte an, ob es eine Möglichkeit gäbe als ausgebildete Tagespflege eine z.B. verkürzte Ausbildung zum Sozialassistenten zu machen. Neuke erwiderte, dass es bereits in der Vergangenheit ähnliche Programme des Landes gab und eine solche denkbar sei. Geplant sei hierzu jedoch bisher nichts.

 

Beschlussvorschlag:

Zu a) Der Sozialausschuss nimmt die Anregungen aus der Bedarfsabfrage zustimmend  zur Kenntnis und begrüßt die Ansätze zur Umsetzung. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird über ggf. notwendige Mittel beraten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung:

 

 

 

Bezüglich des zweiten Beschlussvorschlages gab es noch einige Nachfragen.

 

Frau Rosenow erkundigte sich nach dem Sachstand zur Ganztagsschule in der Grundschule Lemwerder. Die Bürgermeisterin antwortete hierzu, dass sich der Arbeitskreis Schule im Frühjahr zwei Modelle von Ganztagsschulen ansehen werde und erst im Anschluss über dieses Verfahren der Ganztagsbetreuung in der Schule beschlossen werden kann. Um eine Aussage gegenüber den Eltern machen zu können, ist aus ihrer Sicht zumindest für die 4. Hortgruppe eine kurzfristige Entscheidung erforderlich. Ausschussmitglied Wiebke Naujoks fügte dem hinzu, dass auch sie an eine Umsetzung bis zum Sommer 2017 nicht glaube und daher eine Zusage für eine Weiterführung der Hortgruppe 4 begrüßen würde. Sie führte hierzu aus, dass auch die Eltern planen müssen und daher eine zeitnahe Entscheidung von großem Interesse sei.

 

Auf Nachfrage, erläuterte die Bürgermeisterin hierzu, dass ein Umbau sowohl aus Mitarbeitersicht, als auch aus Sicht der GUV und des Brandschutzes erforderlich sei. Daher solle der Beschluss hierzu auf die Tagesordnung für den Verwaltungsausschuss am 15.12.2016. Hierzu sollen zwei Kostenschätzungen vorgelegt werden. Zum einen über sie Maßnahmen die dringend umgesetzt werden müssen und zum anderen die Kosten für den Umbau bei einer längeren Weiternutzung.

 

Die Kostenschätzung der  für den sofortigen Umbau im Bereich des Kellers, der Terrassentür und der Beleuchtung liegt bei 3.500,00 €.

Sollte eine längerfristige Nutzung angestrebt werden, ist neben dem Umbau des Kellers auch ein Umbau der Sanitär-, Heizungs- und Elektroarbeiten notwendig. Die Kostenschätzung liegt hierfür bei insgesamt 29.500 € (inkl. 3.500,00 € sofortige Maßnahmen).

 

Die Verwaltung soll kurzfristig eine außerordentliche Sitzung mit den Teilnehmern des Arbeitskreises zum Thema Schulentwicklung im Januar einberufen.

 

Der Beschluss zu b, geht zur Beratung zurück in die Fraktionen bzw. Gruppe.