Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es ergab sich eine Wortmeldung zum Abbau der Baustelleneinrichtung in Ochtum, die für die Deichbaumaßnahmen entlang der Weser eingerichtet worden war. Dazu erklärte die Verwaltung, dass das Gelände im Eigentum des Wasser- und Schifffahrtsamtes steht und der Eigentümer für den Abbau der Baustelle verantwortlich sei.