Der Personal- und Geschäftsordnungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. November 2016 und der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 24. November 2016 über die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften beraten. Dabei wurden folgende Änderungen bzw. Ergänzungen mehrheitlich beschlossen:

Änderung zu § 18 Abs. 3 Satz 1

„ Eine Ausfertigung des Protokolls ist allen Ratsmitgliedern in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach der Ratssitzung zu übersenden bzw. im Internet bereitzustellen, hierfür genügt die Unterschrift der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und der Protokollführerin oder des Protokollführers.“

Ergänzung um den § 19 Abs. 8

„Den Fraktionen und Gruppen werden im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel Zuwendungen zu den Sachkosten für die Geschäftsführung einschließlich ihrer Öffentlichkeitsarbeit in Angelegenheiten der Gemeinde (§ 57 Abs. 3 NKomVG) gewährt. Über die Verwendung der Zuwendungen im jeweiligen Haushaltsjahr ist ein Nachweis zu führen, der jeweils bis zum 31.03. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister vorzulegen ist.“

Der Rat beschloss einstimmig die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften mit der vorliegenden Änderung des § 18 Abs. 3 Satz 1 und der Ergänzung um den § 19 Abs. 8.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0