Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur aktuellen Hauptsatzung vom 26. April 2012 wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die in § 3 der Satzung festgelegten Wertgrenzen auf 10.000,00 Euro zu erhöhen. Mit der Änderung sollen die Wertgrenzen in einer einheitlichen Höhe festgelegt werden.

Für Beschlüsse über die Hauptsatzung ist die Mehrheit der Mitglieder des Rates erforderlich.

Der Personal- und Geschäftsordnungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. November 2016 und der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 24. November 2016 einstimmig empfohlen, die aufgeführten Wertgrenzen in § 3 der Hauptsatzung einheitlich auf 10.000 Euro zu ändern.

Der Rat beschloss mit Stimmenmehrheit (18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung), die in § 3 der Hauptsatzung festgesetzten Wertgrenzen einheitlich auf 10.000 Euro zu ändern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

1