Beschluss: einstimmig beschlossen

Im August 2016 wurde von den Nutzern des Reisemobilhafens an der Schlesischen Straße ein Antrag auf Widmung des Platzes im Reisemobilhafen auf den Namen „Peter-Baxmann-Platz“ gestellt. Der Platz, der den Namen seit dem 22. Januar 2005 zu Ehren des verstorbenen Peter Baxmann trägt, soll nun offiziell gewidmet werden. Hintergrund ist unter anderem die Aufnahme in Straßenkarten und Navigationssysteme.

Die Voraussetzung auf Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche ergeben sich aus § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG).

Der „Peter-Baxmann-Platz“ befindet sich auf der Gemarkung Altenesch, Flur 1, Flurstück 528/4, welche eine amtliche Buchungsfläche von 20.639 m² hat. Dem Flurstück sind die Grundstücke, Schlesische Straße 16, 17 und 18 zugeordnet.

Daher handelt es sich bei der Straße um eine Ortsstraße. Nördlich, westlich und östlich grenzen die Flächen des Reisemobilhafens an die Ortsstraße „Schlesische Straße“ an.

Als Widmungsbeschränkung sollte aufgenommen werden, dass die Fläche nur für die Nutzung durch Wohnmobile gestattet ist.

Der Bau- und Straßenausschuss hat in seiner Sitzung am 10. November 2016 und der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 24. November 2016 empfohlen, den Reisemobilhafen als „Peter-Baxmann-Platz“ gemäß § 6  i.V.m. § 53 NStrG öffentlich zu widmen.

Der Rat beschloss einstimmig den Reisemobilhafen auf den Namen „Peter-Baxmann-Platz“ gemäß § 6 i.V.m.  § 53 NStrG als Platz im Rahmen einer sonstigen öffentlichen Straße zu widmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0