Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Ausschussmitglied Schöne erläuterte den Antrag der FDP-Fraktion vom 11.01.2017. Danach soll die Goethestraße an den Johannesweg angeschlossen werden.

 

Die Verwaltung erläuterte dazu in ihrer Vorlage, dass die Straßenbegrenzungslinie nicht durchgezogen ist, da die Planstraße an die vorhandene Goethestraße angrenzt. Der Geltungsbereich wurde in der vorliegenden Variante abgegrenzt, um die Grünfläche entlang der Goethestraße so wenig wie möglich einzubinden. Um eine städtebaulich “sinnvollere“ Geltungsbereichsabgrenzung zu wählen, sollte die gesamte Goethestraße mit beiden Wendehammern in den Geltungsbereich des Bebauungsplans integriert werden. Ansonsten müsste in der Begründung deutlich werden, dass die geplanten Grundstücke über den Johannesweg und dann über die Goethestraße erschlossen werden. Die Erschließung der Baugrundstücke muss unbedingt aus den Planunterlagen ersichtlich werden. Für beide Abgrenzungsvarianten muss allerdings eine weitere Teilfläche aus dem Bebauungsplan Nr. 1 aufgehoben werden.

 

Bei der Zuwegung zu den Häusern in der Gerh.-Hauptm.-Str. 15 und 16 kann in der Gerh.-Hauptm.Str. kein Wendehammer errichtet werden, da ein entsprechender Platz hier nicht vorhanden ist. Für einen Wendehammer an der Goethestraße in Höhe Haus Nr. 1 ist ausreichend Platz.

 

Die Planung und die Errichtung der neuen Planstraßen vom Johannesweg zur Goethestraße und die Absperrung der Gerh.-Hauptm.-Straße führen zu entsprechenden Mehrkosten. Eine Kostenschätzung wurde noch nicht durchgefüht.

 

Der Antrag der FDP-Fraktion wurde mit 5 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

5

Nein:

10

Enthaltung:

2