Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Daniel Siemenroth vom Landkreis Wesermarsch stellte dem Ausschuss das Wohnraumversorgungskonzept für die Gemeinde Lemwerder vor.

 

Zuständig für die Wohnräume sind die Wohnraumförderstellen. In der Wesermarsch ist diese beim Landkreis angesiedelt. (Ausnahme: Stadt Nordenham)

 

Der Adressatenkreis bezieht sich auf Akteure auf dem Wohnungsmarkt, Investoren, private Eigentümer/ Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften. Alle sind gleichermaßen angesprochen, das Wohnraumversorgungskonzept anzuwenden.

 

Hinsichtlich der Aufgaben und Ziele soll mit dem Wohnraumversorgungskonzept eine zukunftsgerichtete und erfolgreiche Wohnstandortentwicklung (Angebot und Nachfrage), unter Berücksichtigung aktueller Trends (u.a. Demographischer Wandel, Wanderungssaldo, „Flüchtlingsproblematik“, veränderte Ansprüche an den Wohnraum) gewährleistet werden. Die Förderung des Wohnungsbaus soll nachweislich zielgerichtet erfolgen.

 

Schwerpunkt der Förderung

 

-       Förderung auch im ländlichen Raum

-       Neu-, Aus- und Umbau oder Erweiterung von Wohnraum für ältere und/ oder behinderte Personen sowie Haushalte mit geringen Einkommen

-       Modernisierungsmaßnahme, Ausbau/ Umbau in Fördergebieten

-       Energetische Modernisierung oder Abbruch und Neubau

 

Bedingungen

 

-       Einhaltung der zulässigen Mieten gem. § 3 NWoFG und § 5 DVO-NWoFG (Mietpreisbindung)

-       Angemessene Wohnflächen

-       Eigenleistung von 25 %

-       Einhaltung der Zweckbestimmung

 

Hinsichtlich der Bindungswirkung erfolgt kein Eingriff in die kommunale Planungshoheit. Das Konzept weist den Bedarf an gefördertem Wohnraum in der Kommune aus und dient dem Nachweis der Förderfähigkeit des Vorhabens. Ohne ein Wohnraumversorgungskonzept ist eine Wohnraumförderung nicht möglich!

 

Die Fortschreibung des Konzeptes erfolgt bedarfsweise. Ergeben sich konkrete Projekte in den Kommunen, wird das Konzept auf seine Aktualität überprüft und den dann vorliegenden Daten/ Sachverhalten entsprechend angepasst.

 

Handlungsempfehlungen

 

  • Bedarf an gefördertem Wohnraum; hier: über 48 Wohnungen bis 2030 (in MFH)
  • zentraler Ort mit kurzen Wegen
  • Besondere Bedarfe beim soz. Wohnungsbau

-       U.a. Bestandsmodernisierung zur Reduzierung von Barrieren

 

Nach einigen Rückfragen bedankte sich der Ausschuss für die Präsentation. Die Präsentation zum Wohnraumkonzept kann in Session eingesehen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: