Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die UWL stellte im Rahmen der weiteren Beratungen zum Bebauungsplan Nr. 34 Goethestraße – folgenden Änderungsantrag:

 

Die Fläche des Bahndammes ist aus dem Bebauungsplan Nr. 34 herauszunehmen.

 

Die Verwaltung möge das Planungsbüro beauftragen, dass Wohngebiet ohne den Bahndamm zu planen. Folgende Fragen sind zu klären:

 

Ist das Umlegungsverfahren ohne Bahndamm möglich?

 

-       Wenn nicht, welche Mindestfläche ist dafür notwendig?

-       Wenn nicht, wieviel Fläche müssten die am Umlageverfahren beteiligten Anwohner zusätzlich einbringen?

 

Die Verwaltung erläutert dazu in ihrer Vorlage, dass am 19.05.2016 der Verwaltungsausschuss zum geplanten Bebauungsplan eine öffentliche rechtliche Vereinbarung mit dem LGLN mit dem Ziel der Vereinfachten Umlegung geschlossen hat.

 

Ein Umlegungsverfahren ist grundsätzlich möglich, jedoch bei deutlich weniger Fläche (weniger Baugrundstücke) als nicht wirtschaftlich anzusehen, da eine Erschließung der Grundstücke über die Deichstraße erfolgen müsste.

 

Nach einer kurzen Diskussion innerhalb des Ausschusses wurde der Antrag mit 2 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

2

Nein:

14

Enthaltung:

1