Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die UWL stellte den Antrag auf Senkung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B.

 

Die Verwaltung teilte diesbezüglich mit, dass mit Beschluss des Haushaltes 2016 die Hebesätze der Grundsteuer A und B von 360 v.H. auf 370 v.H. erhöht wurden. Der Hebesatz war bis dahin über 10 Jahre unverändert. Allein durch Tarifsteigerungen sind z.B. Personalkosten im gleichen Zeitraum um rd. 25 % gestiegen.

 

Die Erhöhung der Hebesätze bewirkte im Jahr 2016 Mehrerträge i.H.v.

 

Grundsteuer A

855,76 €

Grundsteuer B

40.123,16

Gesamt

41.089,92 €

 

Bezogen auf die Anzahl der Abgabepflichtigen liegt die Mehrbelastung bei durchschnittlich 13,- € pro Jahr.

 

Verwaltungsseitig wird besonders darauf hingewiesen, dass eine Senkung der Grundsteuer bedeuten würde, dass die verbleibenden Beträge im Rahmen des Finanzausgleichs geringer werden.

 

Grund dafür sind die durch das Landesamt für Statistik vorgegebenen (Durchschnitts-) Hebesätze für die Grundsteuer A und B. Diese liegen gemäß der vorläufigen Berechnungsgrundlage vom 16.11.2016 bei 336 v.H. für die Grundsteuer A und bei 351 v.H. für die Grundsteuer B.

 

Der Ausschuss lehnte mit 15 Nein-Stimmen und 3 Ja-Stimmen den Antrag ab.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

3

Nein:

15

Enthaltung:

 

 

 

Nach dem Tagesordnungspunkt 8 wurde die Sitzung von 20:32 Uhr bis 20:37 Uhr unterbrochen und es fand eine Einwohnerfragestunde statt.

 

Herr Grotheer fragte an, wonach die Personen ausgewählt wurden, die einen Schlüssel für die neue Schließanlage in der Ernst-Rodiek-Halle bekommen haben. 

 

Bürgermeisterin Neuke verwies für weitere Informationen an das Bauamt.

 

Herr Zwicker regte an, dass das Erscheinungsbild von Lemwerder sehr trostlos aussieht und ein bisschen Schönheit gebrauchen könnte. Bürgermeisterin Neuke empfahl z.B. die Mitarbeit im Stiftungsbeirat um aktiv mit zu gestalten.

 

Nach der Einwohnerfragestunde fand eine Pause von 20:37 Uhr bis 20:45 Uhr statt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

3

Nein:

15

Enthaltung: