Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Bürgermeisterin Neuke erläuterte kurz die 1. Änderung der Modernisierungsrichtlinie bezgl. der Eschhofsiedlung.

 

Am 17.12.2015 wurde die Modernisierungsrichtlinie einschl. der Anlagen 1 bis 6 beschlossen. Auf Anregung der Wohnungsbau Wesermarsch, als Verwalter der Wohnungen der Eschhof GmbH und als Baubetreuer der Modernisierungen der einzelnen Gebäude der Eschhof GmbH soll die Anlage 3 (Gestaltungsanforderungen) geändert werden. In den Gestaltungsanforderungen ist unter „4.1 Gebäudekubatur“ u.a. festgelegt, dass Balkone im Obergeschoss eine maximale Tiefe von 1,20 m aufweisen dürfen. Von Seiten der Wohnungsbau wird angeregt, die max. Tiefe der Balkone auf 2,00 m zu erhöhen. Dies gehe zwar zu Lasten der Belichtung der unteren Räume, würde aber der Nutzbarkeit der Balkone zu Gute kommen. Gleichzeitig vergrößert sich der Balkon im Erdgeschoss, da beide Balkonebenen auf einer gemeinsamen Konstruktion ruhen. Der Wunsch der Mieter nach einem großen Balkon sei größer als nach einer „hellen“ Küche. Eine Vermietung der Wohnungen würde sich dadurch erleichtern.

 

Die Verwaltung kann die Argumentation nachvollziehen und unterstützt den Vorschlag.

 

Weiterhin schlägt die Wohnungsbau vor, an den Ortgängen (seitlicher Übergang einer Dachfläche an die Hauswand) einen Dachvorsprung anzubringen, da dieser der heute üblichen Bauweise entsprechen würde. Betroffen sind die Häuser an der Ostseite der Thammostraße sowie der Westseite der St-Veit-Straße (2 Zi.-Whg.). Die Verwaltung empfiehlt, diesem Vorschlag nicht zu folgen, da ein Dachvorsprung die vorhandene Gestalt der Siedlung nachhaltig stören würde.

 

Ziel der Gesamtsanierung der Eschhofsiedlung ist, den einheitlichen Charakter zur Siedlung zu bewahren. Vereinzelte Gebäude mit Dachüberständen würden dazu führen, dass dieser Charakter nachhaltig gestört würde, da nicht sichergestellt werden kann, dass sämtliche Gebäude dieser Bauart eine Dachsanierung erhalten. Bei einigen Gebäuden, die nicht im Eigentum der Eschhof GmbH liegen, kann sogar ausgeschlossen werden, dass diese im Bereich der Dächer verändert werden, da eine Erneuerung der Dacheindeckung erst wenige Jahre zurückliegt.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die Anlage 3 der Modernisierungsrichtlinie der Eschhofsiedlung dahingehend zu ändern, dass Balkone bis zu einer Tiefe von 2,00 m zulässig sind.

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss mit 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, das Anlegen von Dachüberständen abzulehnen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: