Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die UWL-Fraktion stellt den Antrag zur Überprüfung, ob rechtliche Bedenken bestehen, wenn ein Ratsmitglied Eigentümer ist; Mitwirkungsverbot.

Hierzu hat Frau Zander folgende Rechtsgrundlagen heraus gesucht: In § 41 I NKomVG ist das Mitwirkungsverbot geregelt, danach dürfen ehrenamtlich Tätige nicht in Angelegenheiten der Kommunen beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil für sie selber oder ihren Ehepartner bringen kann.

Das Verbot gilt jedoch gem. § 41 III NKomVG nicht für die Beratung und Entscheidung über Rechtsnormen, d.h. Satzungen und Verordnungen. Damit gilt das Mitwirkungsverbot nicht für Bebauungspläne, die als Satzungen ergehen und die sonstigen Satzungen nach dem BauGB.

 

 

Herr Kwiske erklärte kurz, dass die Erneuerung des Hallenbodens, vorgesehen in den Sommerferien, im Rahmen des 4. Bauabschnittes der Ernst-Rodiek-Halle und die Erneuerung der Schränke im Flur, in das Haushaltsjahr 2018 verlegt werden sollte. Da die Genehmigung des Haushaltes erst gegen Mitte April zu erwarten ist, wird die gesamte Planung bis zu den Sommerferien zu knapp. Die Planung wird in diesem Jahr erfolgen und die Ausführung dann in den Sommerferien 2018. Die bewilligten Gelder bleiben und werden so übernommen.

 

 

 

Zwei siebte Klassen des Gymnasiums Lemwerder  befassen sich mit dem Thema „Bepflanzung ehemaliges Flugfeld“. Erarbeitet wird bis zu den Sommerferien ein Bepflanzungsplan mit evtl. Vorstellung im Fachausschuss. Nach den Ferien im Oktober ist die Pflanzaktion mit den beiden Klassen und dem Bauhof, ohne öffentliche Unterstützung angedacht. Die Gemeinde-Pflanzaktion wird wie geplant stattfinden.