Sitzung: 02.03.2017 Finanz- und Planungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die UWL-Fraktion stellt den Antrag zur Überprüfung, ob
rechtliche Bedenken bestehen, wenn ein Ratsmitglied Eigentümer ist; Mitwirkungsverbot.
Hierzu hat Frau
Zander folgende Rechtsgrundlagen heraus gesucht: In § 41 I NKomVG ist das
Mitwirkungsverbot geregelt, danach dürfen ehrenamtlich Tätige nicht in
Angelegenheiten der Kommunen beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die
Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil für sie selber oder
ihren Ehepartner bringen kann.
Das Verbot gilt
jedoch gem. § 41 III NKomVG nicht für die Beratung und Entscheidung über
Rechtsnormen, d.h. Satzungen und Verordnungen. Damit gilt das Mitwirkungsverbot
nicht für Bebauungspläne, die als Satzungen ergehen und die sonstigen Satzungen
nach dem BauGB.
Herr Kwiske
erklärte kurz, dass die Erneuerung des Hallenbodens, vorgesehen in den
Sommerferien, im Rahmen des 4. Bauabschnittes der Ernst-Rodiek-Halle und die
Erneuerung der Schränke im Flur, in das Haushaltsjahr 2018 verlegt werden
sollte. Da die Genehmigung des Haushaltes erst gegen Mitte April zu erwarten
ist, wird die gesamte Planung bis zu den Sommerferien zu knapp. Die Planung
wird in diesem Jahr erfolgen und die Ausführung dann in den Sommerferien 2018.
Die bewilligten Gelder bleiben und werden so übernommen.
Zwei siebte Klassen des Gymnasiums Lemwerder befassen sich mit dem Thema „Bepflanzung ehemaliges Flugfeld“. Erarbeitet wird bis zu den Sommerferien ein Bepflanzungsplan mit evtl. Vorstellung im Fachausschuss. Nach den Ferien im Oktober ist die Pflanzaktion mit den beiden Klassen und dem Bauhof, ohne öffentliche Unterstützung angedacht. Die Gemeinde-Pflanzaktion wird wie geplant stattfinden.