Ratsherr Schöne stellte einen Antrag auf Zurückstellung der Beschlussempfehlung.

 

Nach kurzer Diskussion im Ausschuss wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:  6 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA als Beschlussvorschlag für den Rat:

Gemäß § 1 Abs.3 und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den zurzeit geltenden Fassungen, beschließt der Rat den Bebauungsplan Nr. 34 „Goethestraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß §§ 84 NBauO. Bestehend aus der Planzeichnung mit  textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit zusammenfassender Erklärung unter Berücksichtigung der zu übernehmenden Abwägungsvorschläge.

 

Zugleich wird die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lemwerder im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.                              

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11

Nein:

6

Enthaltung:

0