Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Aufgrund des Beratungsergebnisses der konstituierenden Ratssitzung am 03. November 2016 und den Beschlussempfehlungen des Personal- und Geschäftsordnungsausschusses am 08. Dezember 2016 liegt eine aktualisierte Aufstellung zur Benennung von Vertretern der Gemeinde in anderen Körperschaften und Organisationen vor.

Folgende Änderungen und Vorschläge wurden in der Sitzung des Personal- und Geschäftsordnungsausschusses am 08. Dezember 2016 und des Verwaltungsausschusses am 15. Dezember 2016 empfohlen:

Punkt a) vom Rat zu wählende Vertreter nach § 138 NKomVG.

  • Für den Aufsichtsrat der Wohnungsbau Wesermarsch GmbH wurde vorgeschlagen, Herrn Hans-Joachim Beckmann, Bürgermeister a.D., als Vertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.

Da nur dieser Wahlvorschlag zur Abstimmung vorlag und niemand widersprach, wurde die Wahl durch Handaufzeigen durchgeführt.

Der Rat wählte Herrn Hans-Joachim Beckmann, Bürgermeister a.D., mit Stimmenmehrheit (12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen) als Vertreter in den Aufsichtsrat der Wohnungsbau Wesermarsch GmbH.

  • Für die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Wesermarsch GmbH wurde vorgeschlagen, Ratsherrn Rosenhagen in die Gesellschafterversammlung zu wählen.

Da nur dieser Wahlvorschlag zur Abstimmung vorlag und niemand widersprach, wurde die Wahl durch Handaufzeigen durchgeführt.

Der Rat wählte Ratsherrn Rosenhagen mit Stimmenmehrheit (14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Wesermarsch GmbH.

 

Punkt b) Vertreter für Gremien und Institutionen:

  • Neben Bürgermeisterin Neuke wurden für die Gesellschafterversammlung des Kommunalverbunds 2. stellv. Bürgermeister Helmerichs und Ratsherr Rohde vorgeschlagen.
  • Neben Bürgermeisterin Neuke wurde für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebunds 1. stellv. Bürgermeisterin Sudbrink vorgeschlagen und als Vertretung für Frau Sudbrink 2. stellv. Bürgermeister Helmerichs.
  • Weiterhin wurde empfohlen, die vorgeschlagenen Personen für die benannten Gremien und Institutionen zustimmend zur Kenntnis nehmen.

Der Rat nahm die vorgeschlagenen Vertreterinnen und Vertreter bei 3 Stimmenthaltungen für die benannten Gremien und Institutionen zustimmend zur Kenntnis.

 

Punkt c) entsprechend der Beschlussfassung des Rates bzw. der Verwaltung zu benennende Vertreter für Gremien und Institutionen:

  • Dazu wurde empfohlen, die vorliegende Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des Rates und der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Der Rat nahm die Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des Rates und der Verwaltung in den benannten Gremien und Institutionen zustimmend zur Kenntnis.