Beschluss: einstimmig beschlossen

Auf Anregung der Wohnungsbau Wesermarsch als Verwalter und Baubetreuer der Eschhof GmbH soll die Anlage 3 - Gestaltungsanforderungen der Modernisierungsrichtlinien geändert werden.

Dazu wird von der Wohnungsbau vorgeschlagen, die max. Tiefe der Balkone von 1,20 m auf 2,00 m zu erhöhen. Dies gehe zwar zu Lasten der Belichtung der unteren Räume, würde aber der Nutzbarkeit der Balkone zu Gute kommen. Gleichzeitig vergrößert sich der Balkon im Erdgeschoss, da beide Balkonebenen auf einer gemeinsamen Konstruktion ruhen. Der Wunsch der Mieter nach einem großen Balkon sei größer als nach einer „hellen“ Küche. Eine Vermietung der Wohnungen würde sich dadurch erleichtern.

Die Verwaltung kann die Argumentation nachvollziehen und unterstützt den Vorschlag.

Weiterhin schlägt die Wohnungsbau vor, an den Ortgängen, dies ist der seitliche Übergang einer Dachfläche an die Hauswand, einen Dachvorsprung anzubringen, da dies der heute üblichen Bauweise entspreche. Betroffen sind die Häuser an der Ostseite der Thammostraße sowie der Westseite der St-Veit-Straße.

Die Verwaltung empfiehlt, diesem Vorschlag nicht zu folgen, da ein Dachvorsprung die vorhandene Gestalt der Siedlung nachhaltig stören würde. Die Dächer enden nahtlos an den Putzfassaden der Straßenseite und der hinteren Gartenseite. Dadurch entsteht ein zusammenhängender Eindruck der Straßenfassaden in einer Flucht. Bei der Erstellung der Gestaltungsanforderungen zur Modernisierungsrichtlinie wurde auf diesen Umstand bereits Wert gelegt und Rücksicht genommen. Unter Punkt „5.1 Fassadenstruktur“ heißt es:

„Die Struktur der Fassaden ist hinsichtlich … der Ausbildung der Dachüberstände, Ortgänge und Traufen zu erhalten bzw. wieder herzustellen nach Maßgabe ihres Zustandes zur Entstehungszeit“. Die Ausformung eines Dachüberstandes widerspricht den Gestaltungsrichtlinien und würde in der Konsequenz einen Verstoß gegen den Modernisierungsvertrag bedeuten, der die Grundlage der Förderung bildet. Zudem ist das Ziel der Gesamtsanierung der Eschhofsiedlung, den einheitlichen Charakter der Siedlung zu bewahren.

Da nicht alle Gebäude im Eigentum der Eschhof GmbH liegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass alle Gebäude im Bereich der Dächer verändert werden können. Somit würden sich verschiedene Gebäudeansichten ergeben, die nicht das Ziel der Sanierung sind.

Eine behutsame Sanierung eines Gebäudes kann auch bedeuten, dass nicht immer nach aktuellen Maßstäben gearbeitet wird. Das Anlegen eines Dachüberstandes ist kein Kriterium für eine gelungene Sanierung eines Gebäudes. Darüber hinaus gibt es in der heutigen Architektur genügend Beispiele für Gebäude mit Putzfassaden ohne Dachüberstand.

Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 23. Februar 2017 empfohlen, Balkone bis zu einer Tiefe von 2,00 m zuzulassen. Das Anlegen von Dachüberständen hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 23. Februar 2017 abgelehnt.

Der Rat beschloss einstimmig, die Anlage 3 der Modernisierungsrichtlinie der Eschhofsiedlung dahingehend  zu ändern, dass Balkone bis zu einer Tiefe von 2,00 m zulässig sind.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

 

Enthaltung: