Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 02. März 2017 empfohlen, den Entwurf der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Goethestraße“ zu beschließen.

Auf Nachfrage erklärte Bürgermeisterin Neuke, dass eine zeitliche Befristung, bis wann mit einer Bebauung begonnen werden muss, nicht über den Bebauungsplan festgesetzt werden kann.

Der Rat beschloss mit Stimmenmehrheit (15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), in den zurzeit geltenden Fassungen, den Bebauungsplan Nr. 34 „Goethestraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß §§ 84 NBauO, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit zusammenfassender Erklärung unter Berücksichtigung der zu übernehmenden Abwägungsvorschläge.

Zugleich wird die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lemwerder im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

2

Enthaltung:

2