Beschluss: einstimmig beschlossen

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt der Rat über die Verleihung und Entziehung von Ehrenbezeichnungen.

In der Ehrenordnung der Gemeinde Lemwerder wurde festgehalten, dass die Bezeichnung „Ehrenratsherr/ Ehrenratsfrau“ an alle Ratsmitglieder, die dem Rat 25 Jahre angehören, durch Fassung eines Einzelbeschlusses, verliehen werden können.

Daher wird vorgeschlagen, die ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin Frau Erika Hanke für ihre jahrelange Tätigkeit von 35 Jahren als Ratsfrau im Rat der Gemeinde Lemwerder mit der Ehrenbezeichnung, „Ehrenratsfrau“ gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG zu ernennen.

Der Personal und Geschäftsordnungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2017 und der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 18. Mai 2017 empfohlen, Frau Hanke zur Ehrenratsfrau zu ernennen.

Der Rat beschloss einstimmig, der ehemaligen stellvertretenden Bürgermeisterin, Frau Erika Hanke für ihre jahrelange Tätigkeit von 35 Jahren als Ratsfrau im Rat der Gemeinde Lemwerder, die Ehrenbezeichnung „Ehrenratsfrau“ gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG zu verleihen.

 

Nach der Beschlussfassung war Frau Erika Hanke im Ratssaal anwesend.

In einer kurzen Laudatio würdigte Bürgermeisterin Neuke die langjährige Tätigkeit von Frau Hanke als Ratsfrau und 1. stellv. Bürgermeisterin im Rat der Gemeinde Lemwerder. Für die Ehrenbezeichnung „Ehrenratsfrau“ wurde Frau Hanke eine Ehrenurkunde sowie ein Blumenstrauß und ein Geschenk überreicht.

Bürgermeisterin Neuke ergänzte, dass für Frau Hanke mit diesem Titel auch die lebenslange Einladung zum Treffen der ehemaligen Mitarbeiter der Gemeinde Lemwerder gehört. Dies lag Frau Hanke besonders am Herzen.

Frau Hanke dankte für die für sie überraschende Ehrung, die sie erst mit dieser Sitzung erfahren hat.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

 

Enthaltung: