Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung erfolgt gemäß § 82 Baugesetzbuch (BauGB).

Dazu wurde seitens des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg, aufgrund der mit den Grundstückseigentümern abgestimmten Zuteilungsentwürfe, eine Karte zu den neuen Flurstücken erstellt.

Weiterhin enthält der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Goethestraße“ zwei Anlagen.

Anlage 1 enthält die Karte über den Neuzustand der Grundstücke. Die Unterlagen genügen der Anforderung für eine Übernahme in das Liegenschaftskataster.

Anlage 2 enthält eine Tabelle über die Einwurfs- und Zuteilungsflächen und -werte sowie die damit verbundenen auszugleichenden Geldleistungen der Beteiligten.

In der Sitzung des Finanz- und Planungsausschusses am 15. Juni 2017 wurde das Verfahren beraten und der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2017 empfohlen, die vereinfachte Umlegung „Goethestraße“ mit den Anlagen 1 und 2 zu beschließen.

Der Rat beschloss mit Stimmenmehrheit (15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) die vereinfachte Umlegung mit den Anlagen 1 und 2 zum Bebauungsplangebiet Nr. 34 „Goethestraße“ gemäß § 82 BauGB.

 


Sachverhalt: Die Gemeinde Lemwerder hat das LGLN, Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg am 23.05.2016 beauftragt, nach § 80 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 46 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung die vereinfachte Umlegung „Goethestraße“ (Bebauungsplan Nr. 34) durchzuführen und den hier vorliegenden Beschluss vorzubereiten.

 

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung (§ 82 BauGB) setzt die neuen Grenzen sowie die Geldleistung fest und regelt in ihm, soweit es erforderlich ist, die Neuordnung und zu diesem Zweck auch die Neubegründung und Aufhebung von Dienstbarkeiten, Grundpfandrechten und Baulasten.

 

Dieser Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Goethestraße“ enthält zwei Anlagen. Anlage 1 enthält eine Karte über den Neuzustand der Grundstücke. Die Unterlagen genügen der Anforderung für eine Übernahme in das Liegenschaftskataster. Anlage 2 enthält eine Tabelle über die Einwurfs- und Zuteilungsflächen und -werte sowie die damit verbundenen auszugleichenden Geldleistungen der Beteiligten.

 

Den gefassten Beschluss über die vereinfachte Umlegung kann gemäß § 69 Abs. 2 BauGB jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, bei der Gemeinde Lemwerder, Stedinger Straße 51, 27809 Lemwerder, innerhalb der Dienststunden einsehen.

 

Den vom Beschluss betroffenen Beteiligten wird gemäß § 82 Abs. 2 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung zugestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

3

Enthaltung:

1