Ratsfrau Rosenow stellte den Antrag der Gruppe FDP – Bündnis 90/Die Grünen vor.

 

Nach kurzer Beratung empfahl der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss einstimmig die vorliegenden Änderungsvorschläge in einen neuen Richtlinienentwurf einzuarbeiten:

 

Einkommen: Bei der Berechnung des Einkommens erfolgt eine Änderung, bei getrenntlebenden Eltern, wird nur das Einkommen berücksichtigt von dem Elternteil, bei dem das Kind den Lebensmittelschwerpunkt hat (Melderecht)

 Fristen für Abmeldung: Eine Ummeldung in eine andere Betreuungsart ist nur möglich, wenn entsprechende Plätze vorhanden sind. Eine Frist von mindestens vier Wochen (alternativ 6 Monaten) vor Änderung der Betreuungsart ist erforderlich. Eine Ummeldung sollte nur zum 1. eines Monats erfolgen.

 Punktesystem bei der Vergabe von Platzzusagen: Das Punktesystem wird wie oben vorgeschlagen/ in der Sitzung beraten festgelegt.

 Benutzungsentgelte: Die Benutzungsentgelte werden bei einer Ganztagsbetreuung bis 15.00 Uhr (Regelöffnungszeit) wie oben dargestellt gestaffelt erhöht in jeder Einkommensstufe.

 

 


Sachverhalt:

 

  1. Antrag Gruppe FDP – Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Einkommen

Die Gruppe FDP – Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Änderung bei der Erhebung von Benutzungsentgelten im Kindertagesstättenbereich. Nach Ansicht der Antragsteller bedarf die Berechnung des Benutzungsentgeltes einer Änderung. Bei getrenntlebenden Eltern wird bei der Berechnung das Einkommen beider Elternteile herangezogen, sh. beigefügter Antrag.

 

  1. Vorschläge der Verwaltung

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Richtlinie für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Benutzungsentgelten zusätzlich in folgenden Punkten überarbeitet werden:

 

a) Fristen für Abmeldung

Gem. § 3 Ziff. 1 der o.g. Richtlinie ist die Abmeldung eines Kindes nur zum Ende eines Kindertagesstättenjahres möglich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat. Eine Ummeldung in eine andere Betreuungsart (z.B. in einen anderen Sonderdienst oder von Vormittags- in Ganztagsbetreuung) erfolgt ohne Einhaltung von Fristen. Es sollte daher zur Klarstellung ein Zusatz aufgenommen werden, dass eine Ummeldung in eine andere Betreuungsart nur möglich ist, wenn entsprechende Plätze vorhanden sind. Eine Frist von mindestens vier Wochen (alternativ 6 Monaten) vor Änderung der Betreuungsart ist erforderlich. Eine Ummeldung sollte nur zum 1. eines Monats erfolgen.

 

b) Punktesystem bei der Vergabe von Platzzusagen

Es soll ein Punktesystem erstellt werden, damit Platzzusagen in einer bestimmten Reihenfolge erfolgen können. Zur Diskussion steht der nachstehende Entwurf:

 

Berufstätigkeit Mutter bis 5 Punkte, nach Zeitumfang innerhalb der Öffnungszeit prozentual

Berufstätigkeit Vater bis 5 Punkte, nach Zeitumfang innerhalb der Öffnungszeit prozentual

Alleinerziehend bis 5 Punkte bei Berufstätigkeit, nach Zeitumfang innerhalb der Öffnungszeit prozentual

 

Die Berufstätigkeit ist schriftlich nachzuweisen.

 

Alternative zu Berufstätigkeit: Bedarf aus fachlicher Ebene (z.B. Jugendamt) liegt schriftlich vor 5 oder 10 Punkte

 

Alter des Kindes (Stichtag: 01.08.)

Bei Hort: (je jünger desto mehr Punkte) bis 3 Punkte;

z.B. 6-7 Jahre = 3 Punkte, 8-9 Jahre = 2 Punkte, 10-11 Jahre = 1 Punkt

Bei Kindergarten: (je älter desto mehr Punkte) bis 3 Punkte;

z.B. ab 5 Jahre = 3 Punkte, ab 4 Jahre = 2 Punkte, ab 3 Jahre = 1 Punkt

Bei Krippe: (je älter desto mehr Punkte) bis 3 Punkte;

z.B. ab 24 Monaten = 3 Punkte, ab 18 Monaten = 2 Punkte, ab 12 Monaten = 1 Punkt

 

Bei Punktgleichheit sind das Datum der Antragstellung im Rahmen der Antragszeiten bzw. Wartezeiten zu berücksichtigen.

 

c) Benutzungsentgelte Anlage 1

Durch die Verlängerung der Regelöffnungszeit im CVJM auf 15.00 Uhr ist folgende Ergänzung erforderlich:

EK Stufe 1 bisher 74,00 € (bis 14.30 h);  Ergänzung 79,00 € (bis 15.00 h)

EK Stufe 2 bisher 84,00 € (bis 14.30 h) ; Ergänzung 90,00 € (bis 15.00 h)

EK Stufe 3 bisher 100,00 € (bis 14.30 h); Ergänzung 107,00 € (bis 15.00 h)

EK Stufe 4 bisher 118,00 € (bis 14.30 h); Ergänzung 126,00 € (bis 15.00 h)

EK Stufe 5 bisher 136,00 € (bis 14.30 h); Ergänzung 145,00 € (bis 15.00 h)

EK Stufe 6 bisher 166,00 € (bis 14.30 h); Ergänzung 176,00 € (bis 15.00 h)

 

d) Mittagessen

Hierzu erfolgt eine gesonderte Beratung, sh. TOP 3

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0